Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhafen
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heiligenhafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
Die Stadt Heiligenhafen beabsichtigt die Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten in den Schulen, Sporthallen und öffentlichen Gebäuden zum 1.1.2024. Die Vergabe erfolgt ohne Aufteilung in Auftragslose, wie nachfolgend beschrieben.
Heiligenhafen
Unterhaltsreinigung in Schulen, Sporthallen und öffentlichen Einrichtungen:
— Warderschule Heiligenhafen inkl. Anbau, Sundweg 100, 23774 Heiligenhafen;
— Großsporthalle Heiligenhafen, Sundweg 100, 23774 Heiligenhafen;
— Theodor-Storm-Schule, Friedrich-Ebert-Straße 37, 23774 Heiligenhafen;
— Turnhalle Friedrich-Ebert-Straße 37, Friedrich-Ebert-Straße 37, 23774 Heiligenhafen;
— Turnhalle Feldstraße, Feldstraße 2, 23774 Heiligenhafen;
— Stadtbücherei, Lauritz-Maßmann-Straße, 23774 Heiligenhafen;
— WC-Anlage auf dem Marktplatz, 23774 Heiligenhafen;
— WC-Anlage auf dem Wilhelmsplatz, 23774 Heiligenhafen.
Gesamtfläche: 11.267 m².
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot einzureichen:
- eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH)
- eine Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot einzureichen:
- eine Nachweis über die Ausführung von mindestens zwei vergleichbaren Aufträgen (Referenzen)
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Heiligenhafen
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Vor Abgabe eines Angebotes wird die Besichtigung der Gebäude empfohlen, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden. Die Besichtigungstermine und Ansprechpartner für die Anmeldung zu Besichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen. Um alle Fragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, sollten diese bis spätestens 13.04.2023 über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Eine Prüfung und Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen, die an Tagen der Erreichbarkeit nicht bis 14.30 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Eine Vergabekammer darf nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend!