Rahmenvertrag Executive Search Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000082
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Executive Search
Inhalt dieses Vertrages ist die Unterstützung bei der Besetzung von Critical Skill Employees durch einen spezialisierten Partner.
Critical Skills Employees sind Mitarbeiter*innen, die entweder Engpassvakanzen (langfristig schwer zu besetzende Stellen) oder Schlüsselfuntkionen (Stellen die Leistungsfähigkeit von Dataport sichern) oder FutureSkills (Stellen, die für zu-künftige Geschäftsmodelle relevant sind) zugeordnet werden können.
Beispielhaft können diese folgenden Vakanzen sein:
• Softwareentwickler (w/m/d)
• IT-Administrator (w/m/d)
• Jurist(w/m/d)
• Führungskraft(w/m/d)
Aufgabe des Auftragnehmers wird sein, den Auftraggeber, Dataport, bei der Erarbeitung und Entwicklung der detaillierten Stellenprofile für die Vakanzen zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat dabei die Anforderungen von Dataport an die ablauf- und aufbauorganisatorischen Fragestellungen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie von Dataport zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer übernimmt ferner auf Basis des entwickelten Stellenprofils die qualifizierte Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten, gestaltet und führt geeignete Auswahlverfahren durch und berät Dataport hinsichtlich der Auswahlentscheidung.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und dauert 2 Jahre an. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Inhalt dieses Vertrages ist die Unterstützung bei der Besetzung von Critical Skill Employees durch einen spezialisierten Partner.
Critical Skill Employees sind Mitarbeiter*innen, die entweder Engpassvakanzen (langfristig schwer zu besetzende Stellen) oder Schlüsselfunktionen (Stellen die Leistungsfähigkeit von Dataport sichern) oder FutureSkills (Stellen, die für zukünftige
Geschäftsmodelle relevant sind) zugeordnet werden können.
Beispielhaft können dies folgende Vakanzen sein:
Softwareentwickler (w/m/d)
IT-Administrator (w/m/d)
Jurist (w/m/d)
Führungskraft (w/m/d)
Aufgabe des Auftragnehmers wird sein, den Auftraggeber, Dataport, bei der Erarbeitung und Entwicklung der detaillierten Stellenprofile für die Vakanzen zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat dabei die Anforderungen von Dataport an die ablauf- und aufbauorganisatorischen Fragestellungen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie von Dataport zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer übernimmt ferner auf Basis des entwickelten Stellenprofils die qualifizierte Suche und Auswahl geeigneter
Kandidaten, gestaltet und führt geeignete Auswahlverfahren durch und berät Dataport hinsichtlich der Auswahlentscheidung.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des
Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und dauert 2 Jahre an. Der Auftraggeber
erhält die Option, die Laufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Der geschätzte Bedarf für den Vertragszeitraum inkl. der beiden optionalen Jahre verteilt
sich wie folgt:
Vermittlung folgender Vakanz
Geschätzte Abnahmemenge über 4
Jahre
Technische Vakanzen 48
Non-Tech Vakanzen 36
Führungskraft Tarifwerk 20
Außertarifliche Vakanzen 4
Technische Vakanzen
Alle Vakanzen, die zu einem hohen Anteil einen technischen Schwerpunkt haben, wie z.B.
IT-Administratoren (w/m/d) , Softwareentwickler (w/m/d) etc. und nicht unter Führungskraft
Tarifwerk oder Außertarifliche Vakanzen fallen.
Non-Tech Vakanzen
Alle Vakanzen, die zu weder dem Feld „Technische Vakanzen“, „Führungskraft Tarifwerk“
oder „Außertarifliche Vakanzen“ zuzurechnen sind, wie z.B. Jurist (w/m/d), IT Berater
(w/m/d).
Führungskraft Tarifwerk
Alle Vakanzen aus dem Tech- und Non-Tech Bereich, die eine fachliche und disziplinarische
Führung von Mitarbeitern (w/m/d) beinhalten und nach dem Dataport-TV eingruppiert werden.
Außertarifliche Vakanzen
Alle zu besetzende Vakanzen die nicht unter das Dataport Tarifwerk fallen. Welche Vakanzen dies zukünftig sein werden, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden.
Die Schätzungen dienen nur zu Kalkulationszwecken. Eine Verpflichtung, die genannte Menge zu beauftragen, besteht nicht. Die Abrufe aus dem vorgesehenen
Rahmenvertrag erfolgen jeweils über Einzelbeauftragungen, in denen konkrete einzelne Projekte bzw. Unterstützungsleistungen definiert werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Executive Search
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes / des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers / Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag / Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil A - Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.