Lieferung eines LF10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Hetlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 08-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gnutz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ing-sofah.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Hetlingen
Lieferung eines LF10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Hetlingen, unterteilt in 3 Lose
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
25491 Hetlingen
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10
Ablauf der Angebotsfrist: 27.04.2023,09:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 22.06.2023
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25491 Hetlingen
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose
Ablauf der Angebotsfrist: 27.04.2023,09:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 22.06.2023
(Teil-) Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5 (Kurzzeichen: Los 3)
25491 Hetlingen
(Teil-) Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5
Ablauf der Angebotsfrist: 27.04.2023,09:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 22.06.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für Los 1 - Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10:
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder gleichwertig.
Eigenerklärung für Los 2 - Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose:
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder gleichwertig.
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Ing. Büro SoFah GmbH & Co. KG, 24622 Gnutz.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- elektronisch mit Signatur,
- elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450044884 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de