EDV Paket Referenznummer der Bekanntmachung: RA-VE9-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ratzeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ratzeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EDV Paket
Die Ruderakademie Ratzeburg bietet als Bundesleistungszentrum die Möglichkeit der Wettkampfvorbereitungen für internationale Zielwettkämpfe der U23 sowie für offene Altersklassen. Als langjähriger Bundesstützpunkt Ratzeburg/Hamburg ist sie von höchster Wertigkeit für den Hochleistungssport des Deutschen Ruderverbandes. In die Akademie ist zusätzlich das Sportinternat Ratzeburg integriert. Aufgrund der Überschreitung der Kapazitäten durch eine zunehmende Nutzung von Bundesathleten wird seit einigen Jahren die Modernisierung des Ruderleistungszentrums
in Betracht gezogen. Diese Maßnahme ist unumgänglich für die weitere Erfüllung adäquater Hochleistungsstandards und wird zu hohen Anteilen finanziell durch die Bundesrepublik Deutschland (40%) und das Land Schleswig-Holstein (30%) gefördert.
Ruderakademie Ratzeburg Domhof 37 23909 Ratzeburg
Der Bestand der Ruderakademie bleibt im Wesentlichen erhalten. Im Ostriegel wird lediglich der Bauteil Sporttrakt mit den enthaltenen Bereichen Sportmedizin im Souterrain und Wohnen im EG abgebrochen, da dieser Bauteil wegen schwacher Gründung nicht in der notwendigen Höhe erweiterbar ist. Anstelle dieses Bauteiles wird ein wesentlich größerer Gebäudeteil entstehen, der zusätzlichen Wohnraum für die Akademie und auch den Internatsbetrieb ermöglicht und im Souterrain die neue Sportmedizin inkl. dazugehörigem Rudermessbecken aufnimmt. Im Westriegel wird der erdgeschossige Umkleidetrakt mit dem Treppenaufgang zur Sporthalle sowie die Motorboot- und Riemengerage abgebrochen, um für ein zweigeschossiges Gebäudeteil in der Breite der Sporthalle Platz zu schaffen. Im Erdeschoss werden die Bootshallen mit Skull- und Riemenlager erweitert sowie eine vertikalen Erschließung, Technik- und Nebenräume vorgehalten. Das Obergeschoss nimmt Kraft- und Ergometerraum sowie die Umkleiden auf.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die VE9 EDV Paket, bestehend aus Video-Computer, Desktop PC, Kameras und Bildschirmen. Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Die Geräte sind bis zum 31.07.2023 zu liefern. Die Bieter haben mit Ihrem Angebote eine entsprechende Bestätgigung der Liefertermine einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch über die Vergabeplattform DTVP.
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Stadt Ratzeburg erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 06.04.2023 an die Stadt Ratzeburg über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt Ratzeburg behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Stadt Ratzeburg keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt Ratzeburg kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Die Stadt Ratzeburg behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt Ratzeburg seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Für die Ausführung der Leistungen gilt der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8Z6AVF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.