Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: ES 230221
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Sperrmüll der Recyclinghöfe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll an den drei vom AG betriebenen Recyclinghöfen. Hierfür stellt der AN auf jedem der drei Recyclinghöfe (Bad Schwartau, Neustadt und Neuratjensdorf) jeweils zwei leere Wechselcontainer (Größe 36 m³). Auf den Recyclinghöfen wird ein Wechsel der vollen Container vom AN auf rechtzeitige Anforderung des AG durchgeführt. Für den Recyclinghof in Bad Schwartau gewährleistet der AN, dass bei Bedarf des AG ein dritter Container (Größe 36 m³) vom AN gestellt wird. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen.
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
Umfang des Nebenangebotes:
Nebenangebote sind in Abweichung zum Hauptangebot ausschließlich für das Los 1 in Bezug auf den Transport möglich. Im Hauptangebot ist ausgeschrieben, dass der Abfall von den Recyclinghöfen abgeholt und zur Entsorgungsanlage transportiert wird. Im Nebenangebot kann auf diesen Transport verzichtet werden. Der Transport würde dann durch den Auftraggeber in AG eigenen Containern erfolgen. Für die Vergleichbarkeit der Angebote werden dann die Transportkosten des ZVO eingerechnet.
Somit ist die Bewertung abhängig vom Angebotspreis und der Entfernung der Recyclinghöfe zur Übernahmestelle. Im Nebenangebot muss der Einheitspreis und die Adresse der Übernahmestelle angegeben werden. Das Leistungsverzeichnis enthält entsprechende Positionen hierfür.
Anlieferung des Sperrmülls aus der Sammlung Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg.
Anlieferung des Sperrmülls aus der Sammlung Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrmüll der Recyclinghöfe
Ort: Beusloe
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anlieferung des Sperrmülls aus der Sammlung Nord
Ort: Beusloe
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anlieferung des Sperrmülls aus der Sammlung Süd
Ort: Beusloe
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.