Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 185/P01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bischofswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt die Entwicklung des ehemaligen, denkmalgeschützten Kulturhauses zum zukunftsorientierten, multifunktionalen Kommunal- und Kulturzentrum. Ziel ist es, öffentliche Nutzungen wie Verwaltung, Kultur und Bildung neu zu strukturieren und an einem zentralen Standort zu bündeln, sowie Synergien zwischen den Nutzungen zu schaffen.
Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Platz des Volkes 1 01877 Bischofswerda
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. iV. m. Anlage 10 HOAI 2021 und Besondere Leistungen zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt. Der Abruf der Leistungsphasen 4-9 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 4-6; Stufe III Lph 7-8; Stufe IV Lph 9).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2031.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich, als Stufe I, die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der Abruf der Leistungsphasen 4-9 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 4-6; Stufe III Lph 7-8; Stufe IV Lph 9). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2031. Der Auftraggeber behält sich vor, ein Generalunternehmen für die Ausführung der Bauleistung zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an ein Generalunternehmen als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang ab LPH 5 beim Objektplaner Gebäude und Innenräume.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.iproconsult.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYW1Q60EMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.