Fachplanung Brandschutz für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 185/P03-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bischofswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Brandschutz für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt die Entwicklung des ehemaligen, denkmalgeschützten Kulturhauses zum zukunftsorientierten, multifunktionalen Kommunal- und Kulturzentrum. Ziel ist es, öffentliche Nutzungen wie Verwaltung, Kultur und Bildung neu zu strukturieren und an einem zentralen Standort zu bündeln, sowie Synergien zwischen den Nutzungen zu schaffen.
Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Platz des Volkes 1 01877 Bischofswerda
Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf (siehe Unter-lagen Vertragsbedingungen) die folgenden Leistungen:
- Fachplanung Brandschutz LPH 1 bis 5 in Anlehnung an AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17
- Besondere und Optionale Leistungen
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsstufen - einzeln oder im Ganzen - sowie Besondere Leistungen beauftragt werden:
Leistungsstufe II: Leistungsphase 4
Leistungsstufe III: Leistungsphase 5
Leistungsstufe IV: Besondere und optionale Leistungen (Leistungsphasen 6 und 8)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungs-stufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Der Auftraggeber behält sich als weitere Option vor, einen Generalübernehmer, der die weiteren Architekten- und Ingenieurleistungen beginnend mit der Leistungsphase 4 oder mit der Leistungsphase 5 und die Bauausführung sowie die Bauüberwachung übernimmt, zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an einen Generalübernehmer als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang dementsprechend beim Fachplaner für Brandschutz.
Die voraussichtliche Gesamtfertigstellung/Übergabe Nutzer für das Kommunal- und Kulturzentrum ist für den Juli 2026 geplant.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 4-6 und 8 erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II: Lph 4; Stufe III: Lph 5; Stufe IV: Besondere und Optionale Leistungen Lph 6 und 8).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Der Auftraggeber behält sich als weitere Option vor, einen Generalübernehmer, der die weiteren Architekten- und Ingenieurleistungen beginnend mit der Leistungsphase 4 oder mit der Leistungsphase 5 und die Bauausführung sowie die Bauüberwachung übernimmt, zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an einen Generalübernehmer als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang dementsprechend beim Fachplaner für Brandschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe bauplanconcept ingenieure gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirch
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01904
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bauplanconcept.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYW1Q5L5C8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.