Planung + Bauüberwachung für den Bau von Druckrohrleitungen und Pumpwerken im Gebiet Probsteierhagen Referenznummer der Bekanntmachung: EW230111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-248
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvo.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planung + Bauüberwachung für den Bau von Druckrohrleitungen und Pumpwerken im Gebiet Probsteierhagen
Planung + Bauüberwachung für den Bau von Druckrohrleitungen und Pumpwerken im Gebiet Probsteierhagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) plant den Neubau einer Kläranlage in der Gemeinde Probsteierhagen ca. 15 km östlich von der Schleswig Holsteinischen Landeshauptstadt Kiel. Nach Inbetriebnahme dieser Kläranlage (KAPro) sollen systematisch diverse kleinere Gebietskläranlagen des ZVO über Schmutzwasser-Druckrohrleitungen und Pumpwerke an die Kläranlage KAPro angeschlossen werden.Die Leistungen für die Planung und Ausführung dieser Druckrohrleitungen und Pumpwerke inkl. zusätzliche technische Ausrüstung werden hiermit ausgeschrieben. Die auftretenden Sulfidbelastungen sollen ebenfalls ermittelt und Maßnahmen entwickelt werden.Insgesamt werden ca. 30-32 km Schmutzwasser-Druckrohrleitungen gebaut und ca. 10 Pumpwerke.Die Planung/Ausführung soll 2023 beginnen und wird voraussichtlich 2030 abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.