Aufnahme und Transport von Fäkalien und Abwässern aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen sowie aus Kleingärten und Kleingartenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 242432350
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbh-hoy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufnahme und Transport von Fäkalien und Abwässern aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen sowie aus Kleingärten und Kleingartenanlagen
Aufnahme und Transport von Abwässern und Fäkalien aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) sowie aus Kleingärten und Kleingartenanlagen (KGA) im Gebiet der Stadt Hoyerswerda und Ortsteile sowie im Gebiet der Einheitsgemeinde Lohsa einschließlich Einleitung in die Kläranlage Hoyerswerda am Standort Elsterheide Ortsteil Bergen
Hoyerswerda, DE
Aufnahme und Transport von Abwässern und Fäkalien aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) sowie aus Kleingärten und Kleingartenanlagen (KGA) im Gebiet der Stadt Hoyerswerda und Ortsteile sowie im Gebiet der Einheitsgemeinde Lohsa einschließlich Einleitung in die Kläranlage Hoyerswerda am Standort Elsterheide Ortsteil Bergen.
Im Gebiet der Stadt Hoyerswerda und den Ortsteilen sind 358 Grundstücke in die dauerhaft dezentrale Schmutzwasserentsorgung eingestuft. In diesen Grundstücken werden 298 biologische Kleinkläranlagen (KKA) und 60 abflusslose Sammelgruben betrieben. Die Aufnahme und der Transport von Abwässern und Fäkalien aus diesen Anlagen zur Kläranlage Hoyerswerda hat bedarfsgerecht auf Anforderung des jeweiligen Anlagenbetreibers (spätestens innerhalb 5 Werktage nach Anforderung) zu erfolgen. Darüber hinaus bestehen im Entsorgungsgebiet der Stadt Hoyerswerda und den Ortsteilen sowie im Entsorgungsgebiet der Einheitsgemeinde Lohsa dezentrale Anlagen in Kleingärten und Gartenanlagen, aus denen ebenfalls Abwässer und Fäkalien bedarfsgerecht auf Anforderung der Anlagenbetreiber (spätestens innerhalb 5 Werktage nach Anforderung) aufzunehmen und zur Kläranlage Hoyerswerda zu transportieren sind. In der Einheitsgemeinde Lohsa sind derzeit ca. 625 KKA (davon ca. 538 biologische KKA) und ca. 194 abflusslose Sammelgruben als GEA in Betrieb, aus denen gleichfalls auf Anforderung der Anlagenbetreiber (spätestens innerhalb 5 Werktage nach Anforderung) Abwässer und Fäkalien aufzunehmen und zur Kläranlage Hoyerswerda zu transportieren sind.
Die Einleitung der Abwässer und der Fäkalien ist über die auf der Kläranlage Hoyerswerda vorhandene Annahmestation durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. auf Formular der Vergabestelle über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB
2. auf Formular der Vergabestelle über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich;
zu 2.: Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen. Die Deckungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung muss 5 Mio. EUR betragen.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher über Unternehmensreferenzen über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden.
1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Umwelthaftpflichtversicherung über jeweils 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) sowie 5 Mio. EUR für die Umwelthaftpflichtversicherung über die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder - ausgenommen in Bezug auf die o.g. Mindestdeckungssumme - beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich! "Unterschriften" werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsleiher anhand § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de