VgV Bienermühle Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BIE_02_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01824
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigstein-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Bienermühle Tragwerksplanung
Leistungen der Tragwerksplanung sowie besondere Leistungen für die Sanierung der Bienermühle in Königstein.
Königstein, DE
Die Bienermühle besteht aus 3 Einzelgebäuden verschiedenen Baualters und einem freistehenden Industrieschornstein und ist derzeit weitestgehend ungenutzt und leerstehend. Zwei gemauerte Torbögen, teilweise mit Sandstein gepflasterte Wege sowie Freitreppen und brachliegende Freiflächen gehören ebenfalls zum Ensemble.
Der Gegenstand der hier zu vergebenden Planungsleistungen, ist der teilweise Umbau und die kostenbewusste denkmalgerechte Sanierung und Wiedernutzbarmachung des Mühlengebäudes mit einfachen baulichen Mitteln. Weiterhin werden wenige substanzbewahrende Arbeiten in der Voigtei und im Meisterhaus Leistungsumfang.
Mühlengebäude-U-förmige Gebäudeanlage, 2 geschossig, Sattel- und Krüppelwalmdach
Voigtei -längliches Einzelgebäude, 2-geschossig, Walmdach
Meisterhaus-kleines Einzelgebäude, 3-geschossig, Krüppelwalmdach
Unter Berücksichtigung des kommunalen Bedarfs und der touristischen Anziehungskraft der Region, soll der Gebäudekomplex und die Freiflächen einer nachhaltig verwertbaren Nutzung zugeführt werden und dabei historisch wertvolle Bausubstanz vor dem Verfall bewahrt und eine Brache inmitten der Ortslage beseitigt werden.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe
- der Leistungen der Tragwerksplanung nach §49ff HOAI
- besondere und weitere Leistungen
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach §15 VgV 2016 durchgeführt. Alle benannten Leistungen werden in einem Los vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die vertraglichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen. Ebenso ergibt sich der konkrete Umfang der zu vergebenden Planungsleistung aus dem Vertrag, der mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird.
Die weiteren zur ganzheitlichen Planung erforderlichen Fachdisziplinen werden ist separaten Vergabeverfahren gebunden.
Stufenweise Beauftragung entsprechend der Vertragsbedingungen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der
Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
1) Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der
LP 8.
2) Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur oder vergleichbar zu führen und bei einer Ingenieurkammer in eine Liste „Qualifizierte Tragwerksplaner“ oder vergleichbar eingetragen ist. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben unberechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fach gesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oderb) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
Hierfür ist das Formular Angebot zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
1) Angaben zum Bewerber:
Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens.
Art der Teilnahme:
Angabe Einzelangebot oder Bietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen.
2) Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV
Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bewerber ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler! - Maklerbescheinigung führt zum Ausschluss) vorzulegen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler!) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler!) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
3) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
4) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen.
5) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV.
6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
7) Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
8) Eigenerklärung (JA) gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
Hierfür ist das Formular Angebot zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
Referenzen Tragwerksplanung: Angabe von 2 unterschiedlichen Referenzen für die Leistung Tragwerksplanung mit folgenden Mindestbedingungen:
1) Referenz A:
a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 52 HOAI
b) Inbetriebnahme erfolgte ab dem 01.01.2015 bis zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung
c) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gem. § 51 HOAI sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle während der Ausführung erbracht
d) die Kosten der KG 300-400 betragen mindestens 0,8 Mio. Euro (brutto)
e) es handelt sich um die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Massivbauweise
2) Referenz B:
a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 52 HOAI
b) Inbetriebnahme erfolgte ab dem 01.01.2015 bis zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung
c) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gem. § 51 HOAI sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle während der Ausführung erbracht
d) die Kosten der KG 300-400 betragen mindestens 0,8 Mio. Euro (brutto)
e) es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Gebäude (gem. §50 Abs. 2 MBO)
f) es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber (gem. §99 GWB)
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Formular ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung jedes Referenzobjektes einzureichen. Die Darstellungen sollten jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten.
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen. Zur Erfüllung sind im Formular Angebot die entsprechenden Felder auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Evergabe-Portal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind durch die Bieter die folgenden Dokumente auszufüllen und einzureichen:
a) Formular Angebot - Das beiliegende „Formular Angebot“ ist elektronisch auszufüllen (Bitte beachten Sie alle Reiter im Excel-Dokument) und mit den dort genannten separat beizufügenden Unterlagen (z.B. Versicherungsbestätigung usw.) einzureichen.
b) Zuschlagskriterien Nr. 1-3 - Durch den Bieter ist eine textliche / bildliche Darstellung / Erläuterung zu den drei Zuschlagkriterien
1. Projektorganisation
2. Projektmanagement
3. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
einzureichen. Die Unterlage ist im PDF-Format in DIN A4 (Querformat) aufzustellen und so zu gliedern, dass jedes der Zuschlagskriterien in einem separaten Dokument mit Bezeichnung des Zuschlagkriteriums aufgeführt wird. Der Umfang je Zuschlagskriterium sollte 3 Seiten DIN A4 nicht überschreiten.
c) Honorarangebot – Zuschlagskriterium Nr. 4 - Das Honorarangebot ist mittels des beiliegenden „Formular Honorarangebot“ aufzustellen und einzureichen. Hierbei sind sämtliche markierten Felder des Formulars auszufüllen und mit einer Eintragung zu versehen, ebenso wenn eine Leistung mit Null Euro angeboten werden soll. Unvollständige Angebote können nicht gewertet werden. Die Eintragungen in diesem Formular werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Für den Bieter besteht im Formular die Möglichkeit, einen frei kalkulierbaren Zu- oder Abschlag auf das Grundhonorar mittels einer prozentualen Angabe anzubieten. Die in den Leistungsphasen geschuldeten Grundleistungen dürfen dabei nicht gekürzt werden. Es ist für das Angebot davon auszugehen, dass diese vollumfänglich zu erbringen sind.
d) Vertrag - Der Vertragsentwurf ist durch die Bieter elektronisch zu unterzeichnen und einzureichen. Veränderungen am Vertrag führen zum Ausschluss.
Das Angebot ist vollständig und fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform an der dort für die Abgabe des Angebotes vorgesehenen Stelle (keine Einreichung über die allgemeine Nachrichtenfunktion) einzureichen. Die Wahl eines anderen Mediums zur Einreichung der Unterlagen (z.B. Fax, E-Mail, per Post) führt zum Ausschluss des Bewerbers. Zu spät eingegangene Unterlagen finden keine Berücksichtigung.
Unaufgefordert, über die Mindestanforderungen hinausgehende, eingereichte zusätzliche Unterlagen werden bei der Auswertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Die benannten Zuschlagskriterien werden von einem mehrköpfigen Gremium des Auftraggebers bewertet. Besteht Punktgleichstand der erstplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter Diesen ein Losverfahren durchgeführt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt elektronisch über das Vergabeportal evergabe.de. Anderweitig eingehende Unterlagen und Rückfragen werden nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Enthalten die Bekanntmachung od. Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt
dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei Bietergemeinschaft (BG) sind die entsprechenden Felder im Formular auszufüllen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Mehrfachangebote sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften (BG): Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.