Schlammentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: KS_01_001/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Netzschkau
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08491
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-rl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlammentsorgung
Transport und Entsorgung des Klärschlamms von der Zentralen Kläranlage des AZV "Reichenbacher Land". Der Vertrag
wird für 5 Jahre abgeschlossen, es handelt sich derzeit um eine Jahresmenge an Klärschlamm von ca. 2.200 t mit einem Trockensubstanzgehalt von
20 -24 %.
Netzschkau, DE
Der Klärschlamm ist an der zentralen Kläranlage im Göltzschtal abzuholen. An der zentralen Kläranlage wird
der gesamte Klärschlamm mittels Zentrifuge mechanisch entwässert. Danach liegt der Trockensubstanzgehalt zwischen 20 und 24 % TS. Die
jährliche Menge des zu entsorgenden entwässerten Klärschlamms beträgt zur Zeit etwa 2200 t. Nach der Entwässerung wird der Schlamm in zwei
von insgesamt zehn Sonderabsetzcontainer mit 5,5 m3 Ladevolumen abgeworfen und in einer Halle zwischengelagert. Bei Abholung übergibt das
Klärwerkspersonal den Klärschlamm per Gabelstaplerentleerung der Container an den Entsorger. Der Entsorger übernimmt den gesamten
Transport und die Entsorgung des Klärschlamms. Das Entsorgungsgebiet des AZV »Reichenbacher« umfasst die Städte Reichenbach und
Netzschkau sowie die Gemeinde Limbach. Der Klärschlamm ist ausschließlich thermisch oder gleichwertig zu entsorgen. Eine landwirtschaftliche
Verwertung erfolgt nicht.
Die zu erbringende Dienstleistung der Klärschlammentsorgung bzw. Klärschlammverwertung umfasst insbesondere den Abtransport zur
Verwertung-/Entsorgungsanlage (der Abfall wird Eigentum des Entsorger) in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlage, einen
normalen Entsorgungsrhythmus werktags aller 24 Stunden, die Organisation der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung nach den Geboten
der Kreislaufwirtschaft und der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerke einschließlich lückenloser
Dokumentation, das Verwiegen des Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage, die Durchführung der vorgeschriebenen
Klärschlammuntersuchungen (die Ergebnisse sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen), die Dokumentation und Statistik für den
Auftraggeber, das Belegscheinverfahren für die Entsorgung, die Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise, der Übernahme- und
Begleitscheine sowie die Zuarbeit für den Auftraggeber für Berichte an Überwachungsbehörden (z.B. Statistik und Entsorgungsnachweis).
Es handelt sich prinzipiell um teilstabilisierten Klärschlamm mit einem durchschnittlichen Schlammalter von 12-17 Tagen. Der Entsorger
überwacht den Ladeprozess und weist das Kläranlagenpersonal in spezifische Besonderheiten eine. Saisonbedingt kann eine zwei bis dreimalige
Entsorgung pro Woche ausreichend sein. Aufgrund der Beschaffenheit des Klärschlammes (teilstabilisiert) sind die Transportbehältnisse bzw. das
Entsorgungsfahrzeug mit Planen zu verschließen. Der Klärschlamm ist in Absprache mit dem Personal des Auftraggebers in der Dienstzeit von
Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr abzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlammentsorgung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren ist wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 VGV zurückzuversetzen in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung. Dies geschieht technisch durch diese Aufhebung und zeitnahe (inhaltlich unveränderte) Neuveröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de