Fachplanungsleistung Tragwerksplanung für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 185/P02- 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bischofswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistung Tragwerksplanung für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt die Entwicklung des ehemaligen, denkmalgeschützten Kulturhauses zum zukunftsorientierten, multifunktionalen Kommunal- und Kulturzentrum. Ziel ist es, öffentliche Nutzungen wie Verwaltung, Kultur und Bildung neu zu strukturieren und an einem zentralen Standort zu bündeln, sowie Synergien zwischen den Nutzungen zu schaffen.
Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Platz des Volkes 1 01877 Bischofswerda
Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) die folgenden Leistungen:
- Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 6 gemäß HOAI § 51 ff i.V.m. Anlage 14
- Besondere Leistungen gem. Vertrag
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsstufen - einzeln oder im Ganzen - sowie Besondere Leistungen beauftragt werden:
Leistungsstufe II: Leistungsphase 4-6
Leistungsstufe III: Besondere Leistungen der Leistungsphasen 8
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Der Auftraggeber behält sich vor, ein Generalunternehmen für die Ausführung der Bauleistung zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an ein Generalunternehmen als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang ab LPH 5 beim Fachplaner für die Tragwerksplanung.
Die voraussichtliche Gesamtfertigstellung/Übergabe Nutzer für das Kommunal- und Kulturzentrum ist für den Juli 2026 geplant.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 4-6 und 8 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 4-6; Stufe III Lph 8). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die voraussichtliche Gesamtfertigstellung/Übergabe Nutzer für das Kommunal- und Kulturzentrum ist für den Juli 2026 geplant.
Der Auftraggeber behält sich vor, ein Generalunternehmen für die Ausführung der Bauleistung zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an ein Generalunternehmen als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang ab LPH 5 beim Fachplaner für die Tragwerksplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://schmidt-laabs-ingenieure.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYW1QHEM7L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.