M.KMZ - Umbau der zentralen Notaufnahme - Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA_07_2023_K.KMZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://johannes-kamenz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
M.KMZ - Umbau der zentralen Notaufnahme - Medizintechnik
Im St. Johannes Krankenhaus Kamenz wird die ZNA durch Umbaumaßnahmen im Bestand neu strukturiert. Diese Ausschreibung umfasst drei Lose der Leistungen Medizintechnik, gegliedert in med. Festeinbauten, med. Geräte sowie med. Mobiliar. Die Leistung besteht jeweils aus der Lieferung und Montage.
Med. Festeinbauten
Kamenz, DE
Gem. Leistungsbeschreibung
Soweit zutreffend, gelten alle Normen, anerkannten Regeln der Technik, gesetzlichen Vorschriften und alle si-
cherheitstechnischen Regeln sowie Gesetze und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung (und auch Entwür-
fe), die für die Leistungen maßgebend sind.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) ist durch den AN zu beachten und einzuhalten. Weiterhin sind alle
Gewerkerichtlinien zu beachten und die entsprechenden Arbeits- und Materialstandards einzuhalten. Die Ein-
haltung der aktuell geltenden Regeln und Bestimmungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz ist
durch den AN bei Ausführung der Leistungen sicherzustellen.
Die Geräte besitzen ein CE-Zeichen. Die Geräte stimmen mit den grundlegenden Anforderungen aus Anhang
1 der Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukte) überein. Die CE-Kennzeichnung einer benannten Stelle ist
zwingend erforderlich. Die Konformitätserklärung nach MDD-Richtlinie 93/42/ EWG und MPG (CE-Zulassung)
ist als Anlage bei Angebotsabgabe beizufügen.
Med. Geräte
Kamenz, DE
Soweit zutreffend, gelten alle Normen, anerkannten Regeln der Technik, gesetzlichen Vorschriften und alle si-
cherheitstechnischen Regeln sowie Gesetze und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung (und auch Entwür-
fe), die für die Leistungen maßgebend sind.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) ist durch den AN zu beachten und einzuhalten. Weiterhin sind alle
Gewerkerichtlinien zu beachten und die entsprechenden Arbeits- und Materialstandards einzuhalten. Die Ein-
haltung der aktuell geltenden Regeln und Bestimmungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz ist
durch den AN bei Ausführung der Leistungen sicherzustellen.
Die Geräte besitzen ein CE-Zeichen. Die Geräte stimmen mit den grundlegenden Anforderungen aus Anhang
1 der Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukte) überein. Die CE-Kennzeichnung einer benannten Stelle ist
zwingend erforderlich. Die Konformitätserklärung nach MDD-Richtlinie 93/42/ EWG und MPG (CE-Zulassung)
ist als Anlage bei Angebotsabgabe beizufügen.
Med. Mobiliar
Kamenz, DE
Soweit zutreffend, gelten alle Normen, anerkannten Regeln der Technik, gesetzlichen Vorschriften und alle si-
cherheitstechnischen Regeln sowie Gesetze und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung (und auch Entwür-
fe), die für die Leistungen maßgebend sind.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) ist durch den AN zu beachten und einzuhalten. Weiterhin sind alle
Gewerkerichtlinien zu beachten und die entsprechenden Arbeits- und Materialstandards einzuhalten. Die Ein-
haltung der aktuell geltenden Regeln und Bestimmungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz ist
durch den AN bei Ausführung der Leistungen sicherzustellen.
Die Geräte besitzen ein CE-Zeichen. Die Geräte stimmen mit den grundlegenden Anforderungen aus Anhang
1 der Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukte) überein. Die CE-Kennzeichnung einer benannten Stelle ist
zwingend erforderlich. Die Konformitätserklärung nach MDD-Richtlinie 93/42/ EWG und MPG (CE-Zulassung)
ist als Anlage bei Angebotsabgabe beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Form von entsprechender Bankerklärungen oder eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich und den Nachweises einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmer ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Nur Personen aus dem Auftraggeberkreis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]