Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in den Netzen West und Dagebüll des Landes Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/vii_node.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.nah.sh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/bvm/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in den Netzen West und Dagebüll des Landes Schleswig-Holstein
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) und damit zusammenhängender Dienstleistungen in den Netzen West und Dagebüll des Landes Schleswig-Holstein ab dem Jahresfahrplan 2026 (12/2025 – 12/2034).
Erbringung von fahrplanmäßigen Betriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Netz West)
Gemeinsame Auftraggeber für das Netz West sind das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Betriebsleistungen auf den derzeitigen Linien der RE 6/60 (Westerland (Sylt) – Hamburg (-Altona)) und RB 62 (Heide - Itzehoe) haben einen Umfang von ca. 4,4 Mio. Zugkilometer / p.a.. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Betrieb erforderlichen Eisenbahnfahrzeuge von einem Fahrzeugbereitsteller anzumieten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Pachtvertrag über das Instandhaltungswerk in Husum abzuschließen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten eine Projektgesellschaft zu gründen und mit Eigenkapital auszustatten.
Nähere Bestimmungen erhalten die Vergabeunterlagen.
Nähere Bestimmungen erhalten die Vergabeunterlagen.
1) Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
2) Umstellung auf elektrische Traktion
3) Verlängerung der Vertragslaufzeit
Nähere Bestimmungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Erbringung von fahrplanmäßigen Betriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Netz Dagebüll)
Auftraggeber für das Netz Dagebüll ist ausschließlich das Land Schleswig-Holstein. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2034 zu erbringen. Die fahrplanmäßigen Betriebsleistungen auf der Linie RB 65 (Niebüll – Dagebüll Mole) haben einen Umfang von ca. 0,1 Mio. Zugkilometer / p.a..
Nähere Bestimmungen erhalten die Vergabeunterlagen.
Nähere Bestimmungen erhalten die Vergabeunterlagen.
1) Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
2) Umstellung auf elektrische Traktion
3) Verlängerung der Vertragslaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.01.2023 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung mit seinem Teilnahmeantrag eine Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Sofern er zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags über keine dieser Genehmigungen bzw. Bescheinigungen verfügt, hat der Bewerber im Wege der Eigenerklärung darzulegen, wie er eine der beiden genannten Bescheinigungen bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme erlangen wird.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Die genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.01.2023 datieren.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
[2. nur für das Los Dagebüll: a) ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht, b) ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch vorhandenes Eigenkapital oder den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde].
Alternative 1:
Soweit für die o.g. Geschäftsjahre des Bewerbers keine Jahresabschlüsse erstellt wurden oder ein Bewerber die Jahresabschlüsse ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber [nur für das Los Dagebüll: neben den in der oben unter „Grundfall“ genannte Ziffer 2. a) und b) genannten Unterlagen und] anstelle der oben unter "Grundfall" in Ziffer 1. genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für die o.g. Geschäftsjahre mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
- sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
- Eigenkapital zu Buchwerten;
- Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber [nur für das Los Dagebüll: neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffer 2. a) und b) genannten Unterlagen und] anstelle der oben unter "Grundfall" in Ziffer 1. genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
- Den Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr,
- Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind,
[Nur für das Los Dagebüll: - Eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen].
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
1) Los West
- einen Mindestjahresumsatz i. H. v. jeweils 30 Mio. EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Los Dagebüll
- einen Mindestjahresumsatz i. H. v. jeweils 2 Mio. EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 1 Mio. EUR zum Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bewerber hat zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag eine Referenz über erbrachte Leistungen im Schienenpersonenverkehr mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeitraum, der Zahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge vorzulegen. Der Nachweis ist für eine in den Jahren 2020, 2021 und/oder 2022 erbrachte Leistung vorzulegen. Die Leistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen über Leistungen berücksichtigen, die in den Jahren 2017 bis 2019 erbracht worden sind. Die Referenzen können im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
[Nur für das Los West: Daneben hat der Bewerber eine von einer Zertifizierungsstelle erteilte ECM-Zertifizierung im Sinne des Artikel 7 der VO (EU) 2019/779 für die Betriebsfunktionen „Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement“ (ECM III) und „Instandhaltungserbringung“ (ECM IV) vorzulegen. Sofern er zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags über keine gültige ECM-Zertifizierung verfügt, haben der Bewerber im Wege der Eigenerklärung darzulegen, wie die geforderte Zertifizierung bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme erlangen wird.]
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Es ist eine Referenz aus dem Zeitraum 2020 bis 2022 (nicht zwingend in allen Jahren) über einen erbrachte Leistungen im Schienenpersonenverkehr vorzulegen.
Die Bewerber haben sich bei Angebotsabgabe für den Fall des Zuschlags zu verpflichten, für die Ausführung des Auftrags die landesrechtlichen Bestimmungen über die Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns und zur Tariftreue zu beachten. [Nur für das Los West: Daneben sind die Vorgaben des Hamburgischen Vergabegesetzes zu beachten.]
Für weitere Ausführungsbedingungen siehe Abschnitt VI.3).
Nähere Bestimmungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die ausführlichen Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/190_pia
- Die Auftraggeber stellen die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht der Bewerber zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
- Alternativ zu den unter Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweisen akzeptieren die Auftraggeber bei der Abgabe von Teilnahmeanträgen als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Dabei ist in Teil IV der EEE ein sog. Globalvermerk zur Erfüllung der Eignungskriterien nicht zulässig. ist Soweit Bewerber von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bewerber jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der in Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bei Vorlage einer EEE werden die Auftraggeber den Bieter spätestens vor Erteilung des Zuschlags auffordern, die nach Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen und Nachweise beizubringen. Ansonsten kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
- Der Bewerber hat eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags/Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
[Nur für das Los West: - Die Bewerber werden darüber informiert, dass nach Einschätzung der Auftraggeber mit Zuschlagserteilung ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB hinsichtlich der für die Erbringung von SPNV-Betriebsleistungen im Los West erforderlichen Personale vorliegt. Der erfolgreiche Bewerber ist tritt daher von Gesetzes wegen nach § 613a BGB als Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverträge aller Mitarbeiter des derzeitigen Betreibers (DB Regio AG), die von diesem zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Los West eingesetzt werden, ein, sofern der jeweilige Mitarbeiter dem nicht widerspricht.
- Die Bewerber werden darüber informiert, dass mit Zuschlagserteilung ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB hinsichtlich des Instandhaltungswerkes in Husum einschließlich der Werkstattpersonale stattfindet. Der erfolgreiche Bewerber tritt daher von Gesetzes wegen nach 613a BGB als Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverträge aller Mitarbeiter des derzeitigen Werkstattbetreibers (Transdev Instandhaltung GmbH), die von diesem in der Werkstatt Husum beschäftigt werden, ein, sofern der jeweilige Mitarbeiter dem nicht widerspricht.]
[Nur für das Los Dagebüll: - Der Auftraggeber beabsichtigt für den Fall des Wechsels des Betreibers der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen den Auftragnehmer zu verpflichten, den beim bisherigen Betreiber beschäftigten Arbeitnehmern, die für die Erbringung der Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Triebfahrzeugführern, Servicepersonalen und Disponenten, ein Angebot zur Übernahme des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe des § 131 Abs. 3 GWB zu machen.]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html