Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 und eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF für das Amt Langballig
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langballig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.langballig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 und eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF für das Amt Langballig
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 und eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF
für das Amt Langballig.
Fahrgestell HLF 10
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 10 für das Amt Langballig
Die Lieferung der Fahrgestelle erfolgt an den Aufbauhersteller (Los 2). Der Fahrgestelllieferant hat sich nach
Auftragserteilung mit dem Aufbauhersteller abzustimmen. Die Lieferung hat spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Aufbau HLF 10
Lieferung eines Aufbaus für ein HLF 10 für das Amt Langballig
Die Lieferung hat spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Beladungen HLF sowie MLF
Lieferung der Beladungen für ein HLF 10 sowei ein MLF für das Amt Langballig
Die Beladung ist für beide Fahrzeuge anzubieten. Die Lieferung erfolgt, jeweils je Fahrzeug, frei in einer Sendung
an den jeweiligen Aufbauhersteller (Los 2 sowie Los 6).
Wärmebildkameras
Lieferung von Wärmebildkameras
Die Lieferung erfolgt, jeweils je Fahrzeug, frei in einer Sendung
an den jeweiligen Aufbauhersteller (Los 2 sowie Los 6).
hydraulisches Rettungsgerät
Lieferung eines hydraulischen Rettungsgerätes
Anlieferung frei Aufbauhersteller innerhalb Deutschlands in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Der genaue Liefertermin ist mit dem Aufbauhersteller abzustimmen.
Fahrgestell mit Aufbau MLF
Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau für ein MLF für das Amt Langballig
Die Lieferung hat spätestens 16 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärungen gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein“)
- Formular „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“)
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).