Lieferung von Standard-Linienbussen für Regionalbus Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: VB 32_23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deuben
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04828
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regionalbusleipzig.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Standard-Linienbussen für Regionalbus Leipzig
Es sollen folgende Standard-Linienbusse entsprechend des beigefügten Lastenheftes beschafft werden:
Los 1: ein Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung mit der Option auf einen weiteren Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung
Los 2: ein Standard-Linienbus in Überlandausführung
Für die bis zum 20.10.2023 bestellten Fahrzeuge gilt als spätester Liefertermin der 15.12.2023
ein Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung mit der Option auf einen weiteren Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung
Deuben, DE
Es soll folgender Standard-Linienbus entsprechend des beigefügten Lastenheftes beschafft werden:
Los 1: ein Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung mit der Option auf einen weiteren Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung
Für die bis zum 20.10.2023 bestellten Fahrzeuge gilt als spätester Liefertermin der 15.12.2023
Bei Los 1: ein Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung mit der Option auf einen weiteren Standard-Liniengelenkbus in Überlandausführung
ein Standard-Linienbus in Überlandausführung
Deuben, DE
Es soll folgender Standard-Linienbus entsprechend des beigefügten Lastenheftes beschafft werden:
Los 2: ein Standard-Linienbus in Überlandausführung
Für die bis zum 20.10.2023 bestellten Fahrzeuge gilt als spätester Liefertermin der 15.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen
nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw.
Gewerbeummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe
der Umsatzsteuernummer möglich.
6) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des
Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit
zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges,
des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-3) sofern dieser Inhalt der AVPQEintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der
gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe außerdem vorzulegen
7) Für die Durchführung der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) während und nach der Gewährleistung ist dem Auftraggeber die nächstgelegene Fachwerkstatt zu benennen. Sie muss innerhalb einer Stunde vom Standort der Regionalbus Leipzig GmbH in Deuben erreichbar sein und es muss die Gewährleistung einer Instandsetzung innerhalb von 24 Stunden gegeben sein.
8) Es ist der Herstellernachweis Zertifizierung nach ISO 9001 und 14001 beizulegen.
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siehe Vergabeunterlagen
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Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.