Speisenversorgung in den kommunalen Kindertagesstätten „Rappelkiste“, „Regenbogen“ sowie der Grundschule „Juri Gagarin“ mit Hort der Stadt Königsbrück Referenznummer der Bekanntmachung: VB 18_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 20
Ort: Königsbrück
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01936
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koenigsbrueck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenversorgung in den kommunalen Kindertagesstätten „Rappelkiste“, „Regenbogen“ sowie der Grundschule „Juri Gagarin“ mit Hort der Stadt Königsbrück
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten „Rappelkiste“, „Regenbogen“ sowie der Grundschule „Juri Gagarin“ mit Hort, mit gesundem, und altersgerechtem Mittagessen. In den Kindertagesstätten „Rappelkiste“ und „Regenbogen“ ist zusätzlich die Versorgung der Kinder mit Vesper gewünscht. Außerdem wird im Bedarfsfall ebenfalls die Bereitstellung von Lunchpaketen, Catering sowie Personalessen erwartet. Das abwechslungsreiche Speisenangebot erfolgt in Orientierung an den allgemeinen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas.
Königsbrück, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von Kindern in den kommunalen Kindertagesstätten „Rappelkiste“, „Regenbogen“ sowie der Grundschule „Juri Gagarin“ mit Hort, mit gesundem, und altersgerechtem Mittagessen. In den Kindertagesstätten „Rappelkiste“ und „Regenbogen“ ist zusätzlich die Versorgung der Kinder mit Vesper gewünscht. Außerdem wird im Bedarfsfall ebenfalls die Bereitstellung von Lunchpaketen, Catering sowie Personalessen erwartet. Das abwechslungsreiche Speisenangebot erfolgt in Orientierung an den allgemeinen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas.
Der Vertrag wird gem. § 21 (6) VgV mit einer Grundlaufzeit von 4 Jahren bis zum 30.06.2027 geschlossen. Sofern die Zubereitung der Speisen mit entsprechender vom Auftragnehmer zu beschaffenden Ausstattung vor Ort in den Räumlichkeiten der Kita „Regenbogen“ erfolgt, wird der Vertrag mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen.
2malige Option auf Verlängerung, jeweils 1 Jahr
e. Bewertung der Angebote
Die im Wertungsschema geforderten Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen. Diese umfassen:
1. Musterspeisepläne
2. Kurzkonzept (1 Seite zu Warmhaltezeit und Transport)
3. Konzept zur Zubereitung
4. Erläuterung Planung und Ausgestaltung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit der insgesamt höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend des beigefügten Dokuments 03 Wertungsschema erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
6) Rechtsverbindlich* signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in etwa Speisenversorgung für Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Grundschulen
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet der Speisenversorgung für Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Grundschulen
Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden.
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.