Mauerarbeiten Dach - Verwaltungszentrum Süd Geesthacht

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-rz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E46429854
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E46429854
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mauerarbeiten Dach - Verwaltungszentrum Süd Geesthacht

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262500 Maurerarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mauerarbeiten Dach

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Geesthacht

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Baustelleneinrichtung und Sonstiges

- Abbrucharbeiten

- Mauer- und Betonarbeiten

- Dachdichtungsarbeiten (für Hilfsabdichtung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 2
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins fürdie Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmernist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungenfür die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignungmit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.

Bei Einsatzvon Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt dasAngebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertesVerlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) genannten Bescheinigungenzuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eineÜbersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit denVergabeunterlagen versandt.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins fürdie Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmernist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungenfür die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignungmit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.

Bei Einsatzvon Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt dasAngebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertesVerlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) genannten Bescheinigungenzuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eineÜbersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit denVergabeunterlagen versandt.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins fürdie Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmernist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungenfür die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignungmit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.

Bei Einsatzvon Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt dasAngebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertesVerlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) genannten Bescheinigungenzuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eineÜbersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit denVergabeunterlagen versandt.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:30
Ort:

Ratzeburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor denVergabekammern(§155 ff. GWB). Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2023

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