12-KSP-23-034; Brandschutzsanierung Rathaus Pinneberg, Planungsleistung TGA, LPH 6-9 / HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-23-034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-23-034; Brandschutzsanierung Rathaus Pinneberg, Planungsleistung TGA, LPH 6-9 / HOAI
Ausschreibung TGA-Planungsleistung für die Mängelbeseitigung von Brandschutzmängeln nach Protokoll und Leistungsbeschreibung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Pinneberger Rathaus wurde in den 70er-Jahren erbaut und 2000 komplett saniert. Die Verwaltungsräume verteilen sich auf fünf Obergeschosse.
Diese Planungsleistung der Technische Gebäudeausrüstung TGA bezieht sich auf die Mängelbeseitigung von Brandschutzmängeln nach Protokoll.
Hierfür sind mindestens die entsprechenden Leistungsphasen der HOAI inkl. Vorbereitung der Vergabe (Lph 6), Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 7),
Objektüberwachung (LpH 8), Objektbetreuung (Lph 9) sowie eine Kostenberechnung anzubieten. Es sollen regelmäßige, voraussichtlich einmal die Woche, Planungs- und Baubesprechungen durchgeführt werden.
Alle Informationen sind den Plänen, Protokollen und der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen / Zuschlagskriterien zu entnehmen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben /Preise in der Leistungsbeschreibung zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.
Die Leistungsbeschreibung und Zuschlagskriterien wurden vom Auftraggeber erstellt und sind bindend. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg, des Kommunalen Servicebetriebes KSP Hochbau. Dieser wird Vertragspartner.
nach Absprache mit dem Auftraggeber
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Bieterfragen sind bis zum 6.4. 2023 zu stellen, damit vor Ablauf der Angebotsfrist diese noch beantwortet werden können. Zu Verzögerungen kann es zwischen den Osterfeiertagen kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Berufsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug, Ingenieurkammer oder dgl.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung mind. 500.000 € mit Gültigkeit über Auftrag hinaus
keine Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK), bei Ingenieurleistungen ggf. in die Liste vorlageberechtigter oder zugelassener Ingenieurdienstleister als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ . Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen zu unterschreiben und mit Angebot einzureichen.
keine Angaben
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei EU Vergaben ist die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung nicht zugelassen. Submissionsunterlagen werden nicht übermittelt. Gem. § 62 VgV werden die Bieter nach der Entscheidung der fachlichen Wertung und Zuschlagserteilung unterrichtet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).