Nachkontaktbefragungen (01/MA/2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachkontaktbefragungen (01/MA/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist vornehmlich die Durchführung von Nachkontaktbefragungen.
Die Aufgaben des Auftragnehmers sind:
Konzeption und Entwicklung eines Verfahrens von Nachkontaktbefragungen zur unmittelbaren Erfassung von Kundenfeedback und zur Messung der Beratungsqualität bei Kundenkontakten mittels eines standardisierten Fragebogens.
Durchführung der Nachkontaktbefragungen (Online oder per Telefon) zur unmittelbaren Erfas-sung von Kundenfeedback und zur Messung der Beratungsqualität bei Kundenkontakten.
Auswertung und Berichtswesen zu den Erfassungsdaten der durchgeführten Nachkontaktbe-fragungen wöchentlich (oder größere Zeitintervalle) sowie Ableitung von Optimierungs- bzw. Handlungsempfehlungen für die Auftraggeberin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachkontaktbefragungen (01/MA/2022)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.