Verwertung Filterstaub Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvkiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvkiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung Filterstaub
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Verwertung des gesamten bei der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG anfallenden Filterstaubs durch den Auftragnehmer. Die Verwertung des Filterstaubes ist ausschließlich durch Versatz unter Tage in den vereinbarten Verwertungsanlagen zulässig.
24114 Kiel
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Verwertung des gesamten bei der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG anfallenden Filterstaubs durch den Auftragnehmer. Die Verwertung des Filterstaubes ist ausschließlich durch Versatz unter Tage in den vereinbarten Verwertungsanlagen zulässig.
Eine genaue Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate;
weitere gem. Vergabeunterlagen
Eignungskriterien gem. Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Ring 30, 24114 Kiel. Raum: 103.
Mitarbeiter der kaufmännischen Abteilung, sowie Mitarbeiter der Ver- und Entsorgung werden Anwesend sein, ausschließlich sind Mitarbeiter der kaufmännischen Abteilung (Bereich: Einkauf) für die Öffnung authorisiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D449934698 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder erst aus den Unterlagen zu dem Teilnahmeantrag erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den
weiteren Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gegenüber dem Auftraggeber spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html