Schulzentrum Grünau, Neubau Erweiterungsbau, Los 412 Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-00434
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Grünau, Neubau Erweiterungsbau, Los 412 Küchentechnik
Neubau Erweiterungsbau, Los 412 Küchentechnik, 04205 Leipzig
Errichtung einer Küchenanlage , 1 Wandwaage, 3 Handwaschbecken, 1 Kaltausgabe, 1 Multifunktionales Gasgerät 150 l, 1 Neutralausgabe mit Kühlvitrine, 3 Umluft-Gewerbetiefkühlschrank, 1 Ceranherd, 1 Fritteuse, 2 Warmausgabe 3x1/1 GN fahrbar, 1 Geschirr- und Tablett- Rückgabeband , 1 Bandgeschirrspülmaschine, 1 Nassmüllkühlschrank, 1 Heißgetränkebrühanlage /Kaffee, 1 Tellerspender, 4 Heißumluft- und Dampfgerät
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
1. § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 lit. a VOB/A Es sind keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote in einem vorherigen offenen Verfahren abgegeben worden 2. § 3a EU Abs. 3 Nr. 1 lit. b VOB/A Es wurden in das Verhandlungsverfahren alle - und nur die - Bieter aus dem vorausgegangenen Verfahren einbezogen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulzentrum Grünau, Neubau Erweiterungsbau, Los 412 Küchentechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).