Generalplanung Neubau der Rathäuser in Büsum und Wesselburen Referenznummer der Bekanntmachung: 5293.02 MV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt Büsum-Wesselburen
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm Platz
Ort: Büsum
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jörn Timm
E-Mail:
Telefon: +49 48343415
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-buesum-wesselburen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung Neubau der Rathäuser in Büsum und Wesselburen

Referenznummer der Bekanntmachung: 5293.02 MV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Amt Büsum-Wesselburen plant den Neubau von zwei Rathäusern am Standort in Büsum und an der Außenstelle in Wesselburen.

Es wird beabsichtigt die Leistungen für beide Standorte an einen Generalplaner zu vergeben. Die Leistungen bestehen aus den Leistungsbereichen der Objektplanung, Tragewerksplanung, Technische Ausrüstung und Freianlagen.

Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 546 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Büsum und Wesselburen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der jetzige Standort des Rathauses am Kaiser-Wilhelm-Platz in Büsum wird aufgrund von nicht vorhandenen Erweiterungspotentialen aufgegeben. Für den Neubau wird eine Grundstücksfläche mit Altbestand an der Straße Neuer Weg in Erwägung gezogen. Die finale Abstimmung hierzu erfolgt nach Beauftragung des Generalplaners, um dessen Expertise bei der Entscheidungsfindung mit einfließen lassen zu können. Aktuell ist davon auszugehen, dass der Altbestand abgerissen wird. Belange des Denkmalschutzes sind bei der Realisierung des Rathauses in Büsum ggf. zu berücksichtigen.

Das zukünftige Rathaus in Büsum wird die notwendigen Flächenbedarfe für das Hauptamt, die Kämmerei, das Ordnungsamt, das Bauamt und den IT-Bereich abdecken, das Gebäude in Wesselburen wird als Außenstelle zur Inanspruchnahme sämtlicher Verwaltungsdienstleistungen für die Bevölkerung fungieren.

Es bestehen die Möglichkeiten, dass der Abriss des Altbestands bereits mit der Beauftragung dieses Auftrags abgeschlossen ist oder erst nach Beauftragung des Generalplaners erfolgt. Im Falle eines Einspruchs des Denkmalschutzes zum Abriss des Altbaus ist eine Bestandssanierung oder ein Neubau an anderer Stelle denkbar.

Durch das Büro ppp architekten + stadtplaner gmbh wurden bereits Varianten zur Standortentwicklung der Amtsverwaltung Büsum-Wesselburen aufgezeigt. Das Büro ist nicht von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Diese Voruntersuchung wird allen Bietern zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Die beiden Rathäuser sollen voraussichtlich als energieautarke Gebäude ausgeführt werden.

Termine:

Beauftragung und Planungsbeginn: 09 | 2022

Baubeginn: 03 | 2024

Fertigstellung: 03 | 2026

Daten Rathausneubau Büsum:

Bruttogrundfläche: ca. 2.230 qm

Geschätzte Baukosten KG 300+400: 6,8 Mio. EUR brutto

Geschätzte Gesamtkosten KG 200-700: 9,8 Mio. EUR brutto

Die Kosten für den Abbruch der Schule am Meer sowie der Herrichtung und Erschließung des Standortes sind in der KG 200 inkludiert.

Daten Rathausneubau Wesselburen:

Bruttogrundfläche: ca. 700 qm

Geschätzte Baukosten KG 300+400: 2,1 Mio. EUR brutto

Geschätzte Gesamtkosten KG 200-700: 3,1 Mio. EUR brutto

Die zu vergebenden Leistungen der Generalplanung bestehen aus:

Leistungsstufe 1:

- Leistungsphasen 1-4 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;

- Leistungsphasen 1-4 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI;

- Leistungsphasen 1-4 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI;

- Leistungsphasen 1-4 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI.

Leistungsstufe 2:

Optionale Leistungen (als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen):

- Leistungsphasen 5-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;

- Leistungsphasen 5-9 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI;

- Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI;

- Leistungsphasen 5-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI.

- Besondere Leistungen in allen Gewerken und in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

Der Auftraggeber geht derzeit von einem Leistungsumfang mit durchschnittlichen Anforderungen aus.

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlung als Videokonferenz oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Leistungen (als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen):

- Leistungsphasen 5-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI;

- Leistungsphasen 5-9 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI;

- Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI;

- Leistungsphasen 5-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI.

- Besondere Leistungen in allen Gewerken und in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 086-233343
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ppp architekten + stadtplaner gmbh
Postanschrift: Kanalstraße, 52
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 451-79968-0
Fax: +49 451-79968-99
Internet-Adresse: http://www.ppp-architekten.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 546 000.00 EUR
Niedrigstes Angebot: 1 591 000.00 EUR / höchstes Angebot: 1 870 000.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.

Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.

Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.

Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.

Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.

Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).

Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):

Versand der Angebotsaufforderung in der 27. KW 2022; Einreichung der Honorarangebote in der 32. KW 2022, Verhandlungsgespräche in der 34. KW 2022.

Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6AX4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrookerstraße 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2023

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