Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04317 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04317 Leipzig
Fachplanungsleistungen für die Technsiche
Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische
Anlagen)
Leipzig, Stadtteil Reudnitz-Thonberg
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
beabsichtigt Fachplanungsleistungen für die Technsiche
Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 410, 420, 430 und
440 (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische
Anlagen) gemäß §§ 53 ff HOAI für die teilweise Erneuerung der
haustechnischen Anlagen im Rahmen einer komplexen
Sanierung in 04317 Leipzig (Reudnitz-Thonberg) zu vergeben.
Für die Wohnanlage Cäcilienstraße 2-6 und 8-12
ist eine Komplexsanierung geplant. Unter anderem sollen die
haustechnischen Anlagen teilweise erneuert werden. Die
Gebäude wurden in Plattenbauweise nach Typenprojekt WBS
70 mit 5 Geschossen (Baujahr 1989/1990) errichtet und befinden sich im
Stadtteil Reudnitz-Thonberg. Sie sind unterkellert und verfügen
über 6 Hauseingänge mit beidseitigen Zugängen zu den
Treppenhäusern mit insgesamt 5.014 m² m² Wohnfläche. Aktuell
sind von den 88 Mieteinheiten 2 leerstehend.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-3. Nach der Beauftragung soll
unmittelbar mit der Planung begonnen werden. Stufe 2 optional:
Leistungsphasen 5-9.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 -3 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren
Leistungsphasen. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie besondere und/oder zusätzliche Leistungen in einer weiteren Stufe durch
spätere gesonderte schriftliche Beauftragung abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung,
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung
abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für
jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird
(Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise
separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot
abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines
Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen
technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle
Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat
er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise
auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins
für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis
der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/
konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie
nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich
geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist
Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes
Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften,
Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von
Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen
gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (2016-2022) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen - Erfahrungen mit der Sanierung vergleichbarer Objekte, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des
Auftragsgegenstandes, der Bearbeitungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
- Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführung zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer (n).
- Einreichung des Konzeptes zur Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
- Eigenerklärung zur Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/Projektleitung.
- Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/Projektleitung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der
gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Zu Referenzen:
Benennung von mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene komplexe Sanierungen; Nachzuweisen sind dabei die Leistungen der Technischen
Gebäudeausstattung (TGA) zu Komplexsanierungen im industriellen Wohnungsbau (Plattenbau) mindestens in den Leistungsphasen 3 und 5 -8 gemäß HOAI. Der Nachweis der Erbringung der Leistungen in diesen Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden.
Wünschenswert ist eine Referenz zu erbrachten Leistungen der TGA der
Leistungsphasen 5 - 8 gemäß HOAI zur komplexen Sanierung unter bewohnten
Bedingungen.
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren
oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Ein Eignungsnachweis kann des Weiteren durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, geführt werden, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.