Lernen mit digitalen Medien; 3-D-Scanner Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2022/000011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernen mit digitalen Medien; 3-D-Scanner
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn mit Hilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region, der Stärkung der beruflichenOrientierung wie der dualen Berufsausbildung samt ihrer BeSchulung in der Flächeund einer zukunftsweisenden Schulentwicklung beabsichtigen beide BeruflichenSchulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermittelngemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmenumzusetzen.Es sollen insgesamt vier 3D Scanner zur Herstellung von 3D-Objekten beschafft werden. Zugehörig sollen 40 Lizenzen inkl. Software-Updates für zwei Jahre sowie eine Garantie über zwei Jahre enthalten sein. Mit den Scannern sollen komplexe Geometrien und feine Einzelheiten erfasst werden. Anschließend sollen 3D Modelle erstellt werden, welche in gängige CAD oder 3D Druck Software exportiert werden können.
Förderinitiative REACT-EU
Projektnr. LPW-E/6.1.8/3770
Projektname: Lernen mit digitalen Medien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hasselbach
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57635
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.