Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-6

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 025-067636)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hohnstein
Postanschrift: Rathausstraße 10
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohnstein.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hohnsteiner Burg ist die einzige erhaltene rechtselbische Burg in der Nationalparkregion Sächsischen Schweiz und sowohl als Burganlage als auch mit ihrer wechselvollen Geschichte ein bedeutendes Kulturdenkmal und vielschichtiges Zeitzeugnis von gesamtstaatlicher Relevanz. Ziel der Sanierung ist es, die Burg Hohnstein als Ausflugsort im Bildungs-, Kultur- und Veranstaltungsbereich sowie als Hotel und Herberge zu entwickeln, eine wirtschaftliche Betreibung zu ermöglichen und die Burg zukünftig durch ihre Angebote überregional zu etablieren. Die Burg soll als historischer Ort für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und aus der Geschichte abgeleitete öffentliche Nutzungsangebote bieten. Zudem sollen touristische Nutzungen, die sich aus der Nähe zum Nationalpark Sächsische Schweiz ergeben, in das Nutzungskonzept der Sanierung einfließen. Sowohl für die Stadt Hohnstein als auch für den LK SOE stellt die Realisierung dieses Konzeptes die Möglichkeit dar, den Makrostandort um die Burg Hohnstein mit seinen vielfältigen Angeboten wieder zu einer regionalen und überregionalen Bedeutung zu führen. In den Jahren 2020/21 fanden bereits europaweite Ausschreibungen über die Planungsleistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung, Innenräume), §§ 39 ff. HOAI (Freianlagenplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8), Leistungen der Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI, Leistungen der Ingenieursvermessung sowie Leistungen zur Planung und Umsetzung eines Ausstellungspfades statt. Der seit 01/2021 stattgefundene Planungsprozess erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden und Beteiligten, insbesondere jedoch der Unteren wie Oberen Denkmalpflege sowie der Gartendenkmalpflege des Freistaates Sachsen. Im Ergebnis steht seit 11/2022 die Entwurfsplanung der beteiligten Unternehmen über die Gesamtanlage. In der Fortschreibung der Planung LP 3 soll nun die Außenanlagenplanung an LP 4 für den Teilbereich „Burggarten“ als losgelöster Bauteil vergeben werden. Die Maßnahme wird über Mittel der Städtebauförderung finanziert und soll bis 06/2025 umgesetzt sein. Der Gesamtumfang beträgt gemäß Kostenberechnung rund 1,7 Mio. Euro netto. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Burg Hohnstein befindet sich zentral im Stadtgebiet. Das Grundstück (Flurstück Nr. 1) markiert den Ursprung der Stadt Hohnstein und liegt damit im historischen Zentrum des Ortes. Das Burgensemble bietet mit seinen vielschichtigen Gebäudeteilen und seiner gewachsenen Struktur ein heterogenes Ensemble. Es bezieht seinen besonderen Reiz aus der topografisch exponierten Lage auf einem Felsmassiv und ihrer unmittelbaren Lage am Nationalpark Sächsische Schweiz mit Blick ins Polenztal. Die Potenziale dieses einzigartigen Naturraums sowie die direkte Anbindung an die Stadt Hohnstein machen die Burganlage prädestiniert für eine touristische Nutzung. Die gesamte Burganlage steht unter Denkmalschutz, die Gebäude des Burgensembles sind in die Denkmalliste des Freistaats Sachsen eingetragen. Die Burganlage wurde im Laufe ihres Bestehens durch verschiedenste Neubauten, Umbauten und Modernisierungen erweitert und immer wieder instandgesetzt. Eine konkrete Beschreibung zum Burggarten befindet sich in Anlage B. Der Umfang der Freianlagenplanung umfasst die Umsetzung der gestalterischen Qualitäten der Außenanlagenplanung (ab LP 4 bis LP 9) sowie u. a. die Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Überdachung des Veranstaltungsbereiches sowie der statischen Ertüchtigung der unteren Burgmauer.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 025-067636

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Der Umfang der Freianlagenplanung umfasst die Umsetzung der gestalterischen Qualitäten der Außenanlagenplanung (ab LP 4 bis LP 9) sowie u. a. die Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Überdachung des Veranstaltungsbereiches sowie der statischen Ertüchtigung der unteren Burgmauer.
Anstatt:

Der Umfang der Freianlagenplanung umfasst die Umsetzung der gestalterischen Qualitäten der Außenanlagenplanung (ab LP 4 bis LP 9) sowie u. a. die Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Überdachung des Veranstaltungsbereiches sowie der statischen Ertüchtigung der unteren Burgmauer.

muss es heißen:

Der Umfang der Freianlagenplanung umfasst neben der Qualifizierung des Spielanlagenbereichs als Teilwiederholung/Überarbeitung (LP3) die Umsetzung der gestalterischen Qualitäten der Außenanlagenplanung (ab LP 4 bis LP 9) sowie u. a. die Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Überdachung des Veranstaltungsbereiches sowie der statischen Ertüchtigung der unteren Burgmauer.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): LPH9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege b) Mängelbeseitigung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Anstatt:

Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): LPH9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege b) Mängelbeseitigung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.

muss es heißen:

Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): LPH9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege b) Mängelbeseitigung; Einarbeitung u. Übernahme Daten (Annahme Stundenkontigent 20 Std; Qualifizierung der Spielplatzplanung als Wiederholung LP3, Punkte a) u. c) auf der Basis der Kostenvorgabe entsprechend Anlage C. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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