Umnutzung Bahnhof Eutin Referenznummer der Bekanntmachung: 508_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-eutin-suesel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim (Bergstraße)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rolandbloemer.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung Bahnhof Eutin
Die Stadt Eutin beabsichtigt das Bahnhofgebäude in Eutin umzunutzen und dieses in Vorbereitung dessen umzubauen. Hierzu sind zur Integrationen neuer Funktionseinheiten räumliche Umstrukturieren und grundlegende Modernisierungsmaßnahmen an Gebäudesubstanz und Technischer Ausstattung vorgesehen. In einer Machbarkeitsstudie wurden zwei Varianten untersucht, von denen gemäß Beschlußlage die kleine Variante zur Umsetzung kommen soll.
Baukostenerwartung aus 06/2022:
KG 300 1.550.000 € netto
KG 400 389.000 € netto
Die bisherige Objektplanung hat den Vorplanungsstand (Lph 2 HOAI) erreicht. Es sollen nun im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 3 - 9 zur Objektplanung vergeben werden.
Terminvorstellungen der Vergabestelle:
1. Objektplanung Leistungsphasen 1-7 HOAI: 08/2023 - 08/2024
2. Objektplanung Leistungsphase 8 HOAI / bauliche Umsetzung: 08/2024 - 07/2025
3. Objektplanung Leistungsphase 9 HOAI / Gewährleistungsphase VOB: 08/2025 - 07/2029
23701 Eutin
Architektenleistungen:
Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß Leistungsbild § 34 HOAI Leistungsphasen 3-4 (5-9 optional)
1. Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den abgeschlossenen letzten 5 Geschäftsjahren
(2018-2022): Wichtung 30 %;
2. Projektreferenz des Bewerbers zu vergleichbaren Leistungen, mindestens Lph 3 - 8 erbracht in 2018 - 2022): Wichtung 70 %
Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe 1 die Leistungen der Leistungsphase 3-4 HOAI. Darüber hinaus soll die Option bestehen, dass der AG den AN mit den Leistungen weiterer Leistungsphasen in den Stufen II: Lph 5 – 7, Stufe III: Lph 8, Stufe IV: Lph 9 beauftragt (Stufenvertrag). Die Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen bleibt dem AG vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN auf Beauftragung
weiterer, über die erste Stufe (Lph 3 und 4) hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist dem Grunde nach vorgesehen, soweit der AN die vereinbarten Vertragsziele einhalten kann und der AG auf der Grundlage
der Planungs- bzw. Ausschreibungsergebnisse die jeweiligen Genehmigungen und Finanzierungsfreigaben erhält.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zum Bezug zu Russland
Hinweis: Sanktionen der EU gegen Russland, Antragsteller mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 BWI7-70409/2#1 Berlin, 14. April 2022 dürfen nicht am Vergabeverfahren beteiligt werden, da sie von einer Beauftragung auszuschließen sind.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eigenerklärung Eignung
- Haftpflichtversicherungsnachweis
III.1.2.1. Haftpflichtversicherung: Der AN ist verpflichtet, eine für das übernommene Risiko ausreichende
Haftpflichtversicherung eines in Deutschland zugelassenen Versicherers abzuschließen und bis zum Ablauf der
Mängelhaftungsfristen nach Ziff. 12.1 dieses Vertrages aufrecht zu erhalten.
Ein entsprechender Nachweis über eine bestehende solche Versicherung durch den Versicherer oder eine
Absichtserklärung eines Versicherers, eine solche Versicherungsdeckung für den Auftragsfall bereit stellen
zu wollen, ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Sollte dies nicht mit dem Angebot vorliegen, wird
die Unterlage mit Fristsetzung von 6 Tagen nachgefordert.
III.1.2.2. Umsatz
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahren (jahrweise), incl. der Umsätze
vorgesehener Nachunternehmer (NU). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder von
vorgesehenen Nachunternehmern wird addiert und ist im Teilnahmeantrag unternehmensbezogen anzugeben. Sollte diese Angabe nicht mit dem
Teilnahmeantrag vorliegen, wird die Angabe mit Fristsetzung von 6 Tagen nachgefordert.
III.1.2.3 Mindestlohn
Es ist vom Anbieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzl. festgelegten Mindestlohns abzugeben, die Sozialstandards sicherstellen soll und auch für etwaige Nachunternehmern und Verleihfirmen von Arbeitskräften vorzulegen ist. Diese
Erklärung soll mit dem verbindlichen Angebot abgegeben werden. Fehlt diese Erklärung mit Abgabe des Angebotes wird der Auftraggeber diese mit
Fristsetzung von 6 Tagen nachfordern.
Wird einer der unter III.1.2.1 - III.1.2.3 geforderten Erklärungen / Nachweise nicht in der genannten Frist
nachgereicht, wird der Anbieter vom Wettbewerb ausgeschlossen..
zu III.1.2.1. Haftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen
— für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR;
— für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR
— für drohende oder eintretende Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHV) sowie
einschließlichen öffentlich-rechtlicher Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) in Höhe von
500. 000 EUR;
Die entsprechende Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von 10 Jahren vorzusehen.
zu III.1.2.2 Umsatz:
Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft incl. NU mit vergleichbaren Planungsleistungen im Mittel
den letzten 5 Geschäftsjahre mindestens durchschnittlich 150.000 EUR netto jährlich;
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Vorlage einer (nur einer !) vergleichbaren Projektreferenz des Anbieters (nicht mehr als 2 Seiten) zu der die hier
angefragten Leistungsphasen nach HOAI in folgendem Umfang und Zeitraum erbracht wurden:
- Mindestens die Leistungsphasen 3 - 8 HOAI
- Der Zeitraum der Leistungserbringungen der Leistungen ab Lph 3 (incl.) soll nicht länger als 5 Jahre zurück liegen, somit in 2018 - 2022 erbracht worden sein.
Diesbezüglich vergleichbare Referenzleistungen sind Leistungen bei Bauvorhaben mindestens
a) vergleichbaren Leistungsumfangs (Leistungsphasen HOAI),
b) vergleichbarer Größe (vergleichbare Baukosten),
c) vergleichbarer Anforderung (Schwierigkeitsgrad gemäß Honorarzone nach Objektliste HOAI und terminlicher
Umsetzungsanforderungen).
Die vorgenannten Voraussetzungen für eine Anerkennung der Vergleichbarkeit der Referenz in Bezug auf die Punkte a-c sind jeweils parallel zu erfüllen und gelten nicht alternativ oder ersatzweise füreinander.
Sollte ein Nachunternehmer vorgesehene sein, hat auch dieser mindestens eine vergleichbare Projektreferenz für die Planungsleistungen vorzulegen, die vom Antragsteller an diesen übertragen werden sollen. Die vorgenannte Anforderungen sind diesbezüglich auch für die Referenz des Nachunternehmers zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D449954733 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu Vergabeverfahren, die
europaweit auszuschreiben sind,
regelt § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Danach ist für die Zulässigkeit
eines Antrags auf Nachprüfung bei der Vergabekammer grundsätzlich eine vorherige
Rüge des Verstoßes
gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber und die Einhaltung näher
bestimmter Fristen
erforderlich. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]