SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE59 NGRS Referenznummer der Bekanntmachung: VE59
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE59 NGRS
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE59 NGRS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Art und Umfang der LeistungFachklassentrakt- 1 St. NGRS-IP-Server in 19“-Schrank- Ca. 7 St. Audioverstärker- 2 St. Leitstandsprechstelle- Ca. 27 St. Notrufsprechstellen Klassenzimmer- 1 St. USV-Anlage 3000VA Gemeinschaftsschule- Ca. 10 St. Audioverstärker- Ca. 32 St. Notrufsprechstellen Klassenzimmer Sporthalle- Ca. 27 St. Notrufsprechstellen Klassenzimmer- 1 St. Leitstandsprechstelle- 1 St. USV-Anlage 2000VA Gymnasium- Ca. 8 St. Audioverstärker- 2 St. Leitstandsprechstelle- Ca. 28 St. Notrufsprechstellen Klassenzimmer- 1 St. USV-Anlage 1000VA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Siek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22962
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.