Wissenschaftsstandort Ost Teilbereich Süd - Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftsstandort Ost Teilbereich Süd - Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgungsanlagen
Wissenschaftsstandort Dresden Ost: Teilbereich Süd - Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgungsanlagen - Planungs- und Bauleitungsleistungen gemäß § 43 HOAI für das Gesamtprojekt (Lph. 1-9) stufenweise Beauftragung
"Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich Süd", Planungsumgriff der Bebauungspläne 398 A bis C in 01219 Dresden, Sachsen, Deutschland
Beim Projekt "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich Süd - Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgungsanlagen" handelt es sich um eine Maßnahme in Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung sowie der Stadtentwässerung Dresden GmbH. Die aufgezählten juristischen Personen bilden eine Auftraggebergemeinschaft (AGG). Die AGG vergibt für das Vorhaben in einem Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV Planungsleistungen nach HOAI sowie weitere Besondere Leistungen. Die Landeshauptstadt Dresden plant mit dem "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost" einen bedarfsgerechten Entwicklungsraum, welcher insbesondere der Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen dienen soll. Grundlage der Standortentwicklung bildet der Rahmenplan Nr. 789 (Dresden-Reick/Strehlen/Gruna), der eine städtebauliche Entwicklungsperspektive für das etwa 100 Hektar umfassende Gesamtareal aufzeigt. Basierend auf diesem informellen Planungsinstrument wurden bzw. werden die Bebauungspläne Nr. 398 A, 398 B, 398 C für Teilräume aufgestellt, um Art und Maß der baulichen Nutzung zu regeln. In dem Zuge besteht mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 398 A seit August 2018 bereits Baurecht zur Erschließung eines ersten Teilbereiches. Das Inkrafttreten der beiden anderen Bebauungspläne ist für Ende 2022 vorgesehen. Im Rahmen der Offenlage des B-Plans Nr. 398 B ist in einer Stellungnahme der DB Netz AG das Ansinnen der Erweiterung der Anlagen der DB AG von 12 Metern nach Süden eingegangen. Dementsprechend sind Anpassungen in den vorliegenden Bebauungsplänen möglich und in der Planung zu beachten. Für den Wissenschaftsstandort Dresden-Ost: Teilbereich Süd führt die Landeshauptstadt Dresden (LH DD) drei VgV-Verfahren für Planungs- und Bauleitungsleistungen durch: - VgV-Verfahren für Versorgungsanlagen der DREWAG, - VgV-Verfahren für Verkehrs- und Freianlagen, Ingenieurbauwerke Brücken sowie Technische Ausrüstung Öffentliche Beleuchtung und - das vorliegende VgV-Verfahren für Abwasserentsorgungsanlagen der SE DD Die Planungsergebnisse der parallel laufenden Planungen aus den o. g. Ausschreibungsverfahren sind bei der Planung der Abwasserentsorgungsanlagen zu berücksichtigen. Es ist durch die LH DD beabsichtigt, für die Koordinierung der Planungs- und Bauleitungsleistungen einen Projektsteuerer für das Gesamtbauvorhaben "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost" einzusetzen.
Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben, beginnend mit der Beauftragung der Lph. 1 bis 3 (Stufe 1), Stufe 2 umfasst die Lph. 4 bis 7 und die Stufe 3 die Lph. 8 und 9. Die AGG behält sich die Möglichkeit einer abschnittsweisen Beauftragung der Planungsleistungen ab der Stufe 2 vor. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen/Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland