ECK-Nooröffnung-Bodenmanagement, Baugrund, Geotechnik-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 80-909-Boden-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
ECK-Nooröffnung-Bodenmanagement, Baugrund, Geotechnik-2023
Die Stadt Eckernförde, vertreten durch die BIG Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger, führt im Bereich zwischen Schulweg, Reeperbahn und Noorstraße eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durch. Ziel der Maßnahme ist die Wiederanbindung des Windebyer Noors an die Ostsee einschließlich einer Neuordnung und Aufwertung ehem. gewerblich genutzter Flächen sowie einer umfänglichen Neuordnung der Verkehrsanlagen verbunden mit der Schaffung öffentlicher Park- und Freianlagen. Angrenzend an die geplante Wasser- und Aufenthaltsflächen ist außerdem die Errichtung von Wohnflächen vorgesehen.
Leistungen des Leistungsbildes 1.4 Bodenmanagement, Baugrund und Geotechnik gem. Anlage 1 HOAI.
Geplante Bauzeit ca. 18 Monate
Es werden insgesamt 3 Lose ausgeschrieben, diese werden entweder einzeln oder in den unten beschriebenen Loskombinationen vergeben. Los 1 und 2 können nicht gemeinsam vergeben werden da Los 1 die Aufsicht und Koordination über Los 2 übernimmt.
Angebote sind möglich für ein Los oder die Loskombinationen 1 und 3 sowie 2 und 3.
Bodenmanagement
24340 Eckernförde
Stufe 1: Grundlagenermittlung, vorbereitende Arbeiten, Zuarbeit zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen.
a) Grundlagenermittlung und Abstimmung mit dem Auftraggeber und den bereits beauftragten Ingenieur- und Architektenbüros zur Aufgabenstellung,
b) Vorbereitende Planung der Bodenbewegungen außerhalb der Baustelle, Planung von Transportwegen, Planung der Zwischenlagerung, Wiederverwertung, Aufarbeitung und Deponierung der Böden,
c) Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen im Bezug auf Böden, Schadstoffbelastung, Transport, Wiederverwertung und Entsorgung,
Stufe 2: Baubegleitung / Dokumentation
(Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.)
Die Stufe wird erst nach der Genehmigung des Fördermittelantrages beauftragt.)
a) Einholung von Genehmigungen für erforderliche Transporte auf Grundlage der vorbereitenden Planung zur Zwischenlagerung, Wiederverwertung, Aufarbeitung und Deponierung der Böden,
b) Unterstützung bei der Angebotsprüfung im Bezug auf Böden, Schadstoffbelastung, Transport, Wiederverwertung und Entsorgung,
c) Abstimmung und Überwachung des Bauablaufes der Bodenarbeiten mit dem Auftraggeber und den örtlich zuständigen Behörden,
d) Begleitung, Prüfung und Dokumentation zusätzlicher Beprobungen nach Probeentnahmevorschrift LAGA PN 98 + § 3 der Nachweisverordnung (NachwV) aus den geotechnischen Untersuchungen,
e) Auswertung von Beprobungen und Freigabe bzw. Bestimmung des Verwertungsweges / der Deponie- Übernahme in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde,
f) Koordination und Überwachung gesonderter Analysen im Parameterumfang gem. Deponieverordnung (DepV),
g) Charakterisierung der Abfälle Boden gem. § 8 der Deponieverordnung (DepV),
h) Koordination und Überwachung der Verwertung / Entsorgung des Bodens / der Altbauteile und des Transportverfahrens sowie der Wiege- und Transportnachweise,
i) Begleitung der Wasseranalysen aus den geotechnischen Untersuchungen und Abstimmung der Entwässerung / Behandlung unter wasserwirtschaftlichen Anforderungen zur Prozesswasser- und Überschusswasserreinigung,
j) Überwachung der Mengen und Analysen des geklärten Wassereinlaufs in den Vorfluter,
k) Wahrnehmung von Kontrollterminen auf der Baustelle,
l) Wahrnehmung von Kontrollterminen an den Verwertungsstandorten,
m) Teilnahme an Projektgesprächen vor Ort, inkl. Vor- und Nachbereitung,
n) Führung des elektronischen Nachweisverfahrens und Dokumentation der Verwertung / Entsorgung über das elektronische System mit Belegen; Vorabkontrolle über das elektronische System (d.h. führen von Wiege- und Transportnachweisen, Entsorgungsnachweisen und Verwertungsnachweisen unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörden); Verbleibkontrolle über das elektronische System (d.h. Dokumentation des Verbleibens der Abfälle über den elektronischen Begleitschein mit elektronischer Signatur des Abfallerzeugers, der Abfallbeförderer und Abfallentsorger sowie Dokumentation der Verwertung mit Belegen),
o) Dokumentation des Bauablaufs der Bodenarbeiten, der Verwertung / Entsorgung und der Transportverfahren in einem Abschlussbericht als Gesamtdokumentation mit Teilen der Geotechnik mit Weiterleitung der Unterlagen an die Umweltbaubegleitung.
100 Punkte sind maximal zu erreichen. Die Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
a. Durchschnittsumsatz in den letzten 3 Jahren
(20 Punkte bei mindestens 900.000 EUR Durchschnittsumsatz, bei niedrigeren Umsätzen werden Punkte linear abgezogen)
b. Durchschnittliche Anzahl beschäftigter Mitarbeiter
(20 Punkte bei 10 oder mehr Mitarbeitern, bei einer geringeren Anzahl der Mitarbeiter werden Punkte linear abgezogen)
c. Verwendung eines manuellen Nachweisverfahren zur Nachweisführung nicht gefährlicher Abfälle
(20 Punkte beim Nachweis dreier Projektes mit dieser Tätigkeit. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
d. Verwendung eines stationären elektronischen Nachweisverfahren zur Nachweisführung nicht gefährlicher Abfälle
(20 Punkte beim Nachweis dreier Projekte mit dieser Tätigkeit. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
e. Verwendung eines mobilen elektronischen Nachweisverfahren zur Nachweisführung nicht gefährlicher Abfälle
(40 Punkte beim Nachweis dreier Projekte mit dieser Tätigkeit. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
Optionen: Stufenvertrag
Aus Fördermittelrechtlichen Gründen ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen.
Stufe 1: Leistungen der Grundlagenermittlung für planerische Leistungen
Stufe 2: Baubegleitende Leistungen
Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Geotechnik
24340 Eckernförde
Stufe 1: Grundlagenermittlung, vorbereitende Arbeiten, Zuarbeit zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen des Hauptgewerkes
a) Grundlagenermittlung und Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Aufgabenstellung,
b) Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Prüfung baurechtlicher und umweltrelevanter Vorgaben in der Ausführungsphase. Insbesondere von Aufschlussarbeiten und deren Überwachung,
c) Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Prüfung baurechtlicher und umweltrelevanter Vorgaben in der Aus-führungsphase. Insbesondere zur Grundwasserabsenkung oder sonstigen ständigen oder bauzeitlichen Eingriffe in das Grundwasser mit Zuarbeit zu Genehmigungen,
Stufe 2 Baubegleitung / Dokumentation
(Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.)
a) Unterstützung bei der Angebotsprüfung
b) Durchführung von Labor- und Felduntersuchungen für die zusätzliche Beprobung von Böden, Lieferung der Daten an das Bodenmanagement und die Umweltbaubeglei-tung,
c) Durchführung von Labor- und Felduntersuchungen für die zusätzliche Beprobung von Wasser, Lieferung der Daten an das Bodenmanagement und die Umweltbaubegleitung,
d) Beratungen zu Probebelastungen von vorhandenen und neu zu setzenden Pfählen, Wänden und Verankerungen von Gründungen sowie fachtechnischem Betreuen und Auswerten und begleitende Beratung zu Freigabeentscheidungen,
e) Geotechnische Beratung und Durchführung erdstatischer Nachweisberechnungen zu Gründungselementen, Baugruben- und Erdbauwerken, Mitwirkung bei der Beratung zur Sicherung von Nachbarbauwerken, ohne die Planung von Hangsicherungen
f) Beratungsleistungen zur Vermeidung oder Beherrschung von dynamischen Einflüssen ohne Untersuchungen zur Berücksichtigung dynamischer Beanspruchungen, bei der Bemessung des Objekts oder seiner Gründung sowie geotechnische Freigabe,
g) Wahrnehmung von Kontrollterminen auf der Baustelle nach Aufforderung,
h) Teilnahme an Projektgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung nach Aufforderung,
i) Dokumentation des Bauablaufs und Zusammenstellung und Bezeugung der fachlichen Richtigkeit nach dem aktuellen Stand der Technik,
j) Abschlussbericht,
k) Zulieferung aller Daten über das Bodenmanagement an die Umweltbegleitung zur Erstellung einer Gesamtdokumentation
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
100 Punkte sind maximal zu erreichen. Die Bewerber mit den meisten Punkten
werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zuschlagskriterien Teilnahmewettbewerb:
a. Durchschnittsumsatz in den letzten 3 Jahren
(20 Punkte bei mindestens 900.000 EUR Durchschnittsumsatz, bei niedrigeren Umsätzen werden Punkte linear abgezogen)
b. Durchschnittliche Anzahl beschäftigter Mitarbeiter
(20 Punkte bei 10 oder mehr Mitarbeitern, bei einer geringeren Anzahl der Mitarbeiter werden Punkte linear abgezogen)
c. Durchgeführte Beratungen zu Probebelastungen von vorhandenen und neu zu setzenden Pfählen
(20 Punkte beim Nachweis. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
d. Nachweis Durchführung erdstatischer Nachweisberechnungen zu Gründungselementen auf Wassergesättigten weichen Böden
(20 Punkte beim Nachweis. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
e. Nachweis Beherrschung von dynamischen Einflüssen ohne Untersuchungen zur Berücksichtigung dynamischer Beanspruchungen, bei der Bemessung des Objekts
(20 Punkte beim Nachweis. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
Optionen: Stufenvertrag
Aus Fördermittelrechtlichen Gründen ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen.
Stufe 1: Leistungen der Grundlagenermittlung für planerische Leistungen
Stufe 2: Baubegleitende Vermessung
Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Baugrunduntersuchung
24340 Eckernförde
Die zusätzliche Baugrunduntersuchung erfolgt direkt für die Stadt Eckernförde. Sie sind als seperates Los gesondert auszuweisen. Die Arbeiten erfolgen für die Erstellung einer Steganlage unter einer Bahnunterführung hindurch. Die erforderlichen Bohrungen müssen auf dem Wasser, im schlammigen Uferbereich und in einer steilen Böschung durchgeführt werden. Als Bohrtiefen sind Bohrungen bis 9,00 m unter GOK anzunehmen.
Stufe 1: Grundlagenermittlung, vorbereitenden Arbeiten, Zuarbeit zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen des Hauptgewerkes
a) Grundlagenermittlung und Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Aufgabenstellung,
b) Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, bei der Angebotsprüfung und bei der Prüfung baurechtlicher und umweltrelevanter Vorgaben in der Ausführungsphase. Insbesondere von Aufschlussarbeiten und deren Überwachung,
c) Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, bei der Angebotsprü-fung und bei der Prüfung baurechtlicher und umweltrelevanter Vorgaben in der Aus-führungsphase. Insbesondere zur Grundwasserabsenkung oder sonstigen ständigen oder bauzeitlichen Eingriffen in das Grundwasser mit Zuarbeit zu Genehmigungen,
Stufe 2: Baugrunderkundung Geotechnischer Bericht
(Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.)
a) Durchführung von Bohrungen zur Baugrunduntersuchung voraussichtlich:
a. 2 Stück auf der Wasseroberfläche
b. 4 Stück im Uferbereich eines Naturschutzgebietes
c. 4 Stück in einer Böschung
b) Erstellen eines geotechnischen Berichtes mit Empfehlungen zur Gründung einer begehbaren Steganlage, Abfangung einer Bahnböschung und Herstellung eines Gehweges mit wasserseitigem Schutzzaun im Uferbereich.
100 Punkte sind maximal zu erreichen. Die Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zuschlagskriterien Teilnahmeantrag
a. Durchschnittsumsatz in den letzten 3 Jahren
(20 Punkte bei mindestens 900.000 EUR Durchschnittsumsatz, bei niedrigeren Umsätzen werden Punkte linear abgezogen)
b. Durchschnittliche Anzahl beschäftigter Mitarbeiter
(20 Punkte bei 10 oder mehr Mitarbeitern, bei einer geringeren Anzahl der Mitarbeiter werden Punkte linear abgezogen)
c. Nachweis Durchführung Bohrungen zur Baugrunduntersuchung auf Wasserflächen
(20 Punkte beim Nachweis. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
d. Nachweis Durchführung Bohrungen zur Baugrunduntersuchung mit einem schonenden Verfahren im Uferbereich von Naturschutzgebieten
(20 Punkte beim Nachweis. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
e. Nachweis Durchführung Bohrungen in Bahnböschungen, ggf. Zulassungsnachweis
(20 Punkte beim Nachweis. Der Nachweis erfolgt über 2 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 10 Punkte vergeben.)
Optionen: Stufenvertrag
Aus Fördermittelrechtlichen Gründen ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen.
Stufe 1: Leistungen der Grundlagenermittlung für planerische Leistungen
Stufe 2: Baubegleitende Vermessung
Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe durch die Referenzblätter.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
(2) Angaben zu vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Es sind mindestens folgende Details zu den Referenzen anzugeben:
Siehe Referenzblätter des Teilnahmeantrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mail Adresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Ein vorbefasstes Unternehmen muss sich eine Woche vor der Frist für Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (21.03.2022) über das Vergabeportal schriftlich anmelden, damit die weiteren Bieter entsprechend des § 7 VGV rechtzeitig über eine Teilnahme am Wettbewerb informiert werden können. Die Fristen des Teilnahmewettbewerbes bleiben hierdurch unberührt, da bei einer reinen Abforderung von Qualitäten kein Wettbewerbsvorteil besteht.
Vorbefasste Unternehmen haben mit dem Formular Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §124 (GWB) schriftlich nachzuweisen, dass durch seine Teilnahme der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Das Formular liegt in den beigefügten Unterlagen "Teilnahmeantrag ohne Lose" bei
Sollte ein vorbefasstes Unternehmen in die begrenzte Auswahl der Angebotsphase aufgenommen werden verlängert sich die Angebotsphase um 2 Wochen. Des Weiteren werden zusätzliche Unterlagen an die zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Bieter übergeben um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936AHC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.