Los 1 - Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes; Naturschutzgroßprojekt "Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Ergebirges" im Erzgebirgskreis Referenznummer der Bekanntmachung: 30392/3/6/23/710
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv#c4652
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1 - Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes; Naturschutzgroßprojekt "Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Ergebirges" im Erzgebirgskreis
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde.
Im Zuge der Projektplanung ist ein fachlich qualifizierter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) zu erstellen, welcher hiermit ausgeschrieben wird.
Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Annaberg-Buchholz, DE
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde.
Im Zuge der Projektplanung ist ein fachlich qualifizierter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) zu erstellen, welcher hiermit ausgeschrieben wird.
Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbungsformular inkl. notwendiger Anlagen; ausgefülltes Leistungsverzeichnis;
Geforderte Qualifikation des/der Bieters/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen: Der PEPL ist von qualifizierten Fachkräften zu erarbeiten, die hinreichend dokumentierte Kenntnisse zu entsprechenden Projekten und Erfahrungen in der naturschutzfachlichen Bewertung und in der Naturschutzplanung sowie in der Auswertung von umfangreichem Datenmaterial besitzen. Die Bearbeiter*innen müssen in der Lage sein, die gewonnenen Daten vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Fragestellung, der ökonomischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Pflege und Unterhaltung, der Erholungsnutzung und der kulturhistorischen Ent-wicklung und Bedeutung zu interpretieren. Des Weiteren sind hinreichende Erfahrungen bei der Bearbeitung sozioökonomischer Fragestellungen Voraussetzung. Zur Erreichung der Akzeptanz des Planwerkes und aufgrund der vielfältigen erforderlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten sind außerdem ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Teamfähigkeit erforderlich.
Für die Erarbeitung der komplexen Aufgabe sind sowohl Fachkenntnisse von Naturschutz- und Landschaftsplanern*innen, Landschaftsarchitekten*innen, Biologen*innen /Ökologen*innen oder vergleichbarer Ausbildung erforderlich und Erfahrung bei sozioökonomischen Analysen wünschenswert. Je nach fachlicher Qualifikation des/der Auftragnehmers*in ist dementsprechend das Fachwissen Dritter einzubinden. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Unterverträgen und ist mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss abzustimmen. Die Sicherstellung der geforderten unterschiedlichen Fachleistungen sowie der termingerechten Abgabe der umfangreichen Leistungen sind im Angebot darzustellen.
a) Umsatz des Bieters: Erklärung zu den durchschnittlichen Umsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in Euro brutto);
b) Berufshaftpflichtversicherung mit unten aufgeführten Mindeststandards.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate ab Tag dieser Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Eignungskriterien:
1.) Mind. eine Referenz über vergleichbare Leistungen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und zwischen 2013 und 2022 erbracht worden sein. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind vergleichbare Arbeiten in der Naturschutzmanage-mentplanung. Bei öffentlichen Auftraggebern ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Bei privaten Auftraggebern gelten die Eintragungen des/der Bewerbers*in als Eigenerklärung, siehe Angebotsformular;
1) Qualifikation des Projekttemas (drei Fachkräfte und eine Assistenzkraft; der PEPL ist von qualifizierten Fachkräften zu erarbeiten, die hinreichend dokumentierte Kenntnisse zu entsprechenden Projekten und Erfahrungen in der naturschutzfachlichen Bewertung und in der Naturschutzplanung sowie in der Auswertung von umfangreichem Datenmaterial besitzen. Die Bearbeiter*innen müssen in der Lage sein, die gewonnenen Daten vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Fragestellung, der ökonomischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Pflege und Unterhaltung, der Erholungsnutzung und der kulturhistorischen Entwicklung und Bedeutung zu interpretieren. Des Weiteren sind hinreichende Erfahrungen bei der Bearbeitung sozioökonomischer Fragestellungen Voraussetzung. Zur Erreichung der Akzeptanz des Planwerkes und aufgrund der vielfältigen erforderlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten sind außerdem ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Teamfähigkeit erforderlich.
Für die Erarbeitung der komplexen Aufgabe sind sowohl Fachkenntnisse von Naturschutz- und Landschaftsplanern*innen, Landschaftsarchitekten*innen, Biologen*innen /Ökologen*innen oder vergleichbarer Ausbildung erforderlich und Erfahrung bei sozioökonomischen Analysen wünschenswert. Je nach fachlicher Qualifikation des/der Auftragnehmers*in ist dementsprechend das Fachwissen Dritter einzubinden. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Unterverträgen und ist mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss abzustimmen. Die Sicherstellung der geforderten unterschiedlichen Fachleistungen sowie der termingerechten Abgabe der umfangreichen Leistungen sind im Angebot darzustellen);
2) Mindestreferenz gemäß den Vorgaben siehe Punkt 1 und nach Angebotsformular, Bei öffentlichen AG ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die geforderte Mindestreferenz einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich die eingereichte Mindestreferenz sowie Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste. Für den Fall, dass Bewerber mehr als die geforderte Referenz einreicht, die die Mindestanforderungen der Referenz erfüllt, hat er anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird AG die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
3.) Vorgabe zur Bürogröße: mind. 3 Fachkräfte und 1 Assistenzkraft müssen im Büro tätig sein bzw. für das Vorhaben zur Verfügung stehen (Nachunternehmer/Bietergemeinschaft möglich).
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de