Bauleitplanung Stadt Schenefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 028-M815-2023/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gos-gsom.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://gos-gsom.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleitplanung Stadt Schenefeld
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen, die dem Leistungsbild
Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI entsprechen sowie besondere Leistungen (u.a. Beteiligung und Umweltbericht).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen, die dem Leistungsbild
Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI entsprechen. Zusätzlich sollen weitere, besondere Leistungen
beauftragt werden. Hierrunter fallen u.a. Leistungen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
der Beteiligungsverfahren und das Erstellen eines Umweltberichts. Details zum Auftragsgegenstand und
zu den vorgesehenen Ausführungsfristen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- wirksame Gründung des Unternehmens nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform (Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig.),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 23 AEntg und § 21 MiLoG
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns
- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k EU-Verordnung
- Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes
Alternativ: Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bewerber der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird.
- Angaben zum jährlichen Unternehmensumsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutz in einer Deckungshöhe von mindestens 1.500.000 Euro EUR je Personenschaden und mindesten 300.000 Euro EUR je sonstigem Schaden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
- Jährlicher gemittelter Unternehmensumsatz von mindestens 200.000 EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zur Gesamtzahl der im Unternehmen beschäftigen Personen (einschließlich Geschäftsführung) in den letzten drei Kalenderjahren
- Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen
- Mindestzahl von fünf im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der Geschäftsführung) in den letzten drei Kalenderjahren,
- Mindestanforderungen an die vorzulegenden Unternehmensreferenzen:
- Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI,
- Erbringung Leistungsphasen 1 - 3,
- Honorarzone II oder höher,
- überplante Gesamtfläche von 3 Hektar oder mehr,
- Bebauungsplan im innenstadtnahen Bereich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DYB6AMR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.