AWD Schadstoffentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-AWD-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awd-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWD Schadstoffentsorgung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung, Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Dithmarschen
Die Abfälle sind an den 9 Recyclinghöfen im Kreisgebiet abzuholen oder zu sammeln, Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Durchführung von Schadstoffsammlungen an 6 Recyclinghöfen im Kreis Dithmarschen, 32 Termine pro Jahr
- Abholung/Übernahme von Schadstoffen aus der kommunalen Sammlung an drei im Auftrag des Kreises betriebenen, ständigen Schadstoff-Annahmestellen einschließlich der Gestellung von Transportbehältern
- weitere Entsorgung der gesammelten und übernommenen Schadstoffe, ca. 300 t pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn dem AN bis sechs Monate vor Ablauf keine Kündigung zugeht. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn weder der AG noch der AN bis zwölf Monate vor Ablauf des ersten Verlängerungsjahres kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher vorzulegen:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022 (Bieter, mindestens ein Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, sofern diese für die wirtschaftlich/finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen).
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Als ähnliche Leistung gilt die mobile Sammlung und/oder Entsorgung von Problemabfällen (Bieter, alle Mitglieder einer etwaigen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer bzw. Eignungsverleiher)
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen, anzugeben:
BL 1 Qualitätssicherung Sammlung/Transport: Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Anhang 3 der Vergabeunterlagen.
BL 2 Qualitätssicherung Erstentsorgung: Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Erstentsorgungsanlage (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit "Lagern", "Behandeln", "Beseitigen" soweit zutreffend und die vorgesehenen Abfallarten.
Bei ausländischen Unternehmen bzw. Entsorgungsanlagen ist jeweils eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.
BL 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (mind. 1 angeben) einschl. Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern: Für die Tätigkeit Mobile Sammlung kommunaler Schadstoff- bzw. Problemabfälle
BL 4 Qualifikation der für Unterweisungen und Nachklassifizierung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiter: Angabe der (Mindest)Qualifikation sowie der Anzahl von Mitarbeitern mit dieser Qualifikation am Betriebsstandort, von dem aus die Leistung erbracht wird.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mindestens eine geeignete Referenz ist nachzuweisen
Der Bieter bzw. jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben die Verpflichtungserklärung nach Vergabegesetz SH abzugeben und sich damit auf die Zahlung von Mindestentgelten zu verpflichten. Für Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Weitere Angaben und Nachweise werden gefordert für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher, siehe Vergabeunterlagen Kap. 5.
Weiterhin werden leistungsbezogene Unterlagen gefordert, Näheres siehe Kap. 5.9 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein:
Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle und ihren Beauftragten gespeichert und verarbeitet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6FN1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.