AWD Schadstoffentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-AWD-1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awd-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6FN1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6FN1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

AWD Schadstoffentsorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-AWD-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90523000 Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung, Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Dithmarschen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Die Abfälle sind an den 9 Recyclinghöfen im Kreisgebiet abzuholen oder zu sammeln, Näheres siehe Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Durchführung von Schadstoffsammlungen an 6 Recyclinghöfen im Kreis Dithmarschen, 32 Termine pro Jahr

- Abholung/Übernahme von Schadstoffen aus der kommunalen Sammlung an drei im Auftrag des Kreises betriebenen, ständigen Schadstoff-Annahmestellen einschließlich der Gestellung von Transportbehältern

- weitere Entsorgung der gesammelten und übernommenen Schadstoffe, ca. 300 t pro Jahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn dem AN bis sechs Monate vor Ablauf keine Kündigung zugeht. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn weder der AG noch der AN bis zwölf Monate vor Ablauf des ersten Verlängerungsjahres kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher vorzulegen:

BB1 Unternehmensbeschreibung

Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.

BB2 Registereintrag

Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022 (Bieter, mindestens ein Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, sofern diese für die wirtschaftlich/finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen).

WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen

Als ähnliche Leistung gilt die mobile Sammlung und/oder Entsorgung von Problemabfällen (Bieter, alle Mitglieder einer etwaigen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer bzw. Eignungsverleiher)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport oder die Zwischenlagerung der Schadstoffe ganz oder teilweise durchführen sollen, anzugeben:

BL 1 Qualitätssicherung Sammlung/Transport: Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Anhang 3 der Vergabeunterlagen.

BL 2 Qualitätssicherung Erstentsorgung: Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Erstentsorgungsanlage (i.d.R. Zwischenlager) für die Tätigkeit "Lagern", "Behandeln", "Beseitigen" soweit zutreffend und die vorgesehenen Abfallarten.

Bei ausländischen Unternehmen bzw. Entsorgungsanlagen ist jeweils eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.

BL 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (mind. 1 angeben) einschl. Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern: Für die Tätigkeit Mobile Sammlung kommunaler Schadstoff- bzw. Problemabfälle

BL 4 Qualifikation der für Unterweisungen und Nachklassifizierung vor Ort vorgesehenen Mitarbeiter: Angabe der (Mindest)Qualifikation sowie der Anzahl von Mitarbeitern mit dieser Qualifikation am Betriebsstandort, von dem aus die Leistung erbracht wird.

Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens eine geeignete Referenz ist nachzuweisen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Bieter bzw. jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben die Verpflichtungserklärung nach Vergabegesetz SH abzugeben und sich damit auf die Zahlung von Mindestentgelten zu verpflichten. Für Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/04/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu I.3) Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.

Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.

Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Weitere Angaben und Nachweise werden gefordert für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher, siehe Vergabeunterlagen Kap. 5.

Weiterhin werden leistungsbezogene Unterlagen gefordert, Näheres siehe Kap. 5.9 der Vergabeunterlagen.

Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.

Allgemein:

Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle und ihren Beauftragten gespeichert und verarbeitet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6FN1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2023

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