Erstellung und Bereitstellung eines Gesamtsystems zur polizeilichen Sprechererkennung inkl. dessen Weiterentwicklung und Systemservice Referenznummer der Bekanntmachung: LKA SH - EU - 4/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.schleswig-holstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Bereitstellung eines Gesamtsystems zur polizeilichen Sprechererkennung inkl. dessen Weiterentwicklung und Systemservice
Der Auftraggeber führt derzeit ein Pilotprojekt zur polizeilichen Sprechererkennung ("PSI") im Deliktsbereich "Call-Center-Kriminalität" durch. Dabei wird ein Stimmerkennungssystem eingesetzt, mit dem Stimmprofile von Personen aus Telefonanrufen, Videos, Sprachnachrichten sowie jedweder anderen Audioquelle mit einer Datenbank abgeglichen und bestenfalls identifiziert werden können.
Das Pilotprojekt läuft zum 31.12.2023 aus. Der Auftraggeber beabsichtigt nunmehr die langfristige Nutzung und Weiterentwicklung der polizeilichen Sprechererkennung. Dazu muss der Auftragnehmer zunächst ein entsprechendes Gesamtsystem (Hardware und Software) bereitstellen, dass funktional mindestens dem Pilotsystem entspricht.
An die Bereitstellung schließt sich eine Weiterentwicklung des Gesamtsystems im Hinblick auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Deliktbereiche an.
Mittelfristig ist zudem der Betrieb des Gesamtsystems innerhalb einer durch den Auftraggeber bereitgestellten Cloud-Umgebung ("Beweismittel-Cloud") mit einer Nutzung durch sämtliche Teilnehmer des Programms Polizei 20/20 geplant.
Der Auftraggeber führt derzeit ein Pilotprojekt zur polizeilichen Sprechererkennung ("PSI") im Deliktsbereich "Call-Center-Kriminalität" durch. Dabei wird ein Stimmerkennungssystem eingesetzt, mit dem Stimmprofile von Personen aus Telefonanrufen, Videos, Sprachnachrichten sowie jedweder anderen Audioquelle mit einer Datenbank abgeglichen und bestenfalls identifiziert werden können. Die biometrischen Algorithmen der eingesetzten Software erlauben dabei eine Sprechererkennung über zwei verschiedene Sprechererkennungsengines beinahe in Echtzeit. Bereits vorhandene Systeme, wie Überwachungssysteme, Ausweis- und Teilnehmerdatenbanken sowie Web-Crawler, können an das System angeschlossen werden.
Das Pilotprojekt läuft zum 31.12.2023 aus. Der Auftraggeber beabsichtigt nunmehr die langfristige Nutzung und Weiterentwicklung der PSI. Dazu muss der Auftragnehmer zunächst ein Gesamtsystem (Hardware und Software) bereitstellen, dass funktional mindestens dem Pilotsystem entspricht. Die wichtigsten geforderten Leistungsmerkmale der Lösung lauten:
- Erkennung bekannter Sprecher in Audio- und Videoinhalten
- Auffinden unbekannter Sprecher in allen verfügbaren Aufnahmen
- Erkennung von Stimmen in allen Sprachen
- Paralleler Einsatz von zwei verschiedenen Sprechererkennungsengines
- Import aus verschiedensten Quellen und Unterstützung aller bekannten Video- und Audioformate sowie Kodierungen
- Integrierte Biometrie-Datenbank für die Zuordnung von Stimmen zu Personen
- Umfassende Workflows für die Einrichtung von Benutzerrollen und Zugangsrechten sowie die Fallorganisation.
An die Bereitstellung schließt sich eine Weiterentwicklung des Gesamtsystems im Hinblick auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Deliktbereiche an. Dabei bestehen insbesondere folgende Herausforderungen, die bei der Weiterentwicklung berücksichtigt werden müssen:
- Sehr große Datenmengen bzw. hohe Anzahl an Audiosignalen
- Teils sehr kurze Sprechzeiten
- Unterschiedliche bzw. wechselnde Nutzer von Anschlüssen/Geräten
- Wechsel von Sprechern innerhalb einer Aufzeichnung
Mittelfristig ist zudem der Betrieb des Gesamtsystems innerhalb einer durch den Auftraggeber bereitgestellten Cloud-Umgebung ("Beweismittel-Cloud") mit einer Nutzung durch sämtliche Teilnehmer des Programms Polizei 20/20 geplant.
Der Systemservice sowie die Miete der Sprechererkennungsengines und der Hardware wird bis zu sechs mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.
Die Prüfung erfolgt gemäß § 56 VgV. Ausgeschlossen werden alle Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht alle Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) erfüllen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge ergibt sich aus Anlage TWB 1 (Eignungskriterien) und Anlage TWB 7 (Formblatt - Referenzen).
Die Bestimmung der Rangfolge der Bewerber erfolgt über die im Rahmen der Referenzen (Anlage TWB 7) erreichten Eignungspunkte des jeweiligen Teilnahmeantrages. Der Bewerber mit den meisten Eignungspunkten belegt den ersten Platz, der Bewerber mit den wenigsten Eignungspunkten belegt den letzten Platz. Erreichen zwei oder mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten, belegen sie den gleichen Wertungsrang. Bewerber, die den gleichen Wertungsrang belegen, werden gleich behandelt.
Soweit eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorliegt, werden mindestens die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erreicht ein weiterer Bewerber den gleichen Punktwert, wie der schlechteste dieser drei Bewerber, wird auch dieser weitere Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn die Bewertung ihres Teilnahmeantrages einen Punktwert ergibt, welcher maximal zehn Prozent unter dem des drittplatzierten Bewerbers liegt. Maximal werden jedoch die fünf bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft zu Mitgliedern, Vertretung und Gesamthaftung (nur für Bewerbergemeinschaften)
- Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben zu Name der Firma, Rechtsform, Hauptsitz mit Anschrift, Handelsregister, Umsatzsteueridentifikations-Nr., Angaben zu Niederlassungen, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse z.B. Stamm-/Grundkapital, Gesellschafterstruktur, Konzernzugehörigkeit)
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) als Nachweis, dass der Bieter dort eingetragen ist
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB geführt haben, nachzuweisen
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, seit Unternehmensgründung) (nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Angabe des Umsatzes in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren)
- Die Deckungssumme der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens EUR 5.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden betragen
- Der Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) muss jeweils EUR 10.000.000,00 betragen.
Für die zu vergebende Leistung muss der Bewerber mindestens zwei von ihm (ggfs. auch in Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern) durchgeführte Referenzprojekte nennen (siehe Vorlagen in Anlage TWB 9, die hierzu Verwendung finden müssen).
Das Referenzprojekt 1 muss die Implementation einer Software zur Sprechererkennung mindestens auch deutschsprachiger Sprecher mit einem Mindestvolumen von 200.000 EUR zum Gegenstand gehabt haben.
Bei dem Referenzprojekt 2 muss es sich um ein IT-Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Mindestvolumen von 500.000 EUR handeln.
Grundsätzlich müssen Kontaktpersonen bei den Referenzkunden benannt werden und bereit sein, Auskunft über die Leistungserbringung des Bewerbers zu geben. Sofern der Referenzkunde aus Sicherheitsgründen keine entsprechende Freigabe erteilt hat, ist die Referenz zunächst anonym anzugeben und kann die Benennung von Kontaktpersonen zunächst unterbleiben. Dem Bewerber obliegt es jedoch, in diesem Fall für eine anderweitige Verifikationsmöglichkeit der Referenz zu sorgen. Die Anerkennung der Referenz und deren Bewertung hängt dann davon ab, dass es im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge der Vergabestelle auch tatsächlich gelingt, die Referenz anderweitig zu verifizieren, z.B. aufgrund eigener Marktkenntnis oder der Auskunft von anderen Behörden, bei Behörden des Bundes u.a. durch eine Auskunft des Beschaffungsamts des BMI. Soweit erforderlich, kann der Kontakt und die Verifikation der Referenz auch durch Mitarbeiter der Vergabestelle erfolgen, die gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes überprüft sind (nach Bedarf gemäß Ü2 bzw. Ü3).
Sicherheitsbehörden im Sinne der Eignungsanforderungen sind z.B. Polizeibehörden oder Nachrichtendienste des Bundes oder der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Die Implementierung der Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich erfolgt sein und ein anschließender Produktivbetrieb innerhalb dieses Zeitraums erfolgt sein.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag nur auf Angebote erteilen, für das er wichtige Belange gewahrt sieht (§ 128 Abs. 2 GWB). Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben daher folgende Erklärungen spätestens mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Erklärung zu § 4 VGSH)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Sanktionsvorschriften
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Ein solcher Sonderfall liegt hier vor. Der Auftragnehmer soll die langfristige Weiterentwicklung des Gesamtsystems in Richtung der Integration einer zentral betriebenen "Beweismittel-Cloud" vornehmen. Spätestens in diesem Stadium soll ein Abruf von Lizenzen und weiteren Leistungen schrittweise auch für weitere Teilnehmer des Programms Polizei 20/20 ("P20-Teilnehmer") erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers während der Entwicklungsphase und während des Übergangs in den zentralen Betrieb bis zum Erreichen des Zielbildes der Beweismittel-Cloud und dem Anschluss sämtlicher weiteren interessierten P20-Teilnehmer hätte erhebliche Auswirkungen auf die Ziele des Programms, die Kontinuität hier ist insofern hier erfolgskritisch. Die vorgesehene Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten samt der anschließenden maximal sechsmaligen automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate trägt dem Rechnung und entspricht daher den Vorgaben des § 21 Abs. 6 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6FZ8
Ort: Kiel
Land: Deutschland