Rahmenvereinbarung Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: EKB2023-0003

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18698790f6e-7e5cef29037dce04
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Fachplanung Technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: EKB2023-0003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanung Technische Ausrüstung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

Wischhofstr. 1-3, Gebäude 3

24148 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen von Laborumbauten, Neubaumaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen sind in vielen Fällen die Leistungen eines Fachplaners für Technische Ausrüstung erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Diese Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von einem Jahr vergeben. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Mit dem Erreichen des geschätzten Höchstauftragsvolumen oder / und des maximal vereinbarten Laufzeitendes ist die Rahmenvereinbarung beendet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Information zu den Ausführungsfristen:

Das Vertragsverhältnis beginnt nach Auftragserteilung.

Die Rahmenvereinbarung endet nach zwölf Monaten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:

- Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich

bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)

- Erklärung Unterauftragnehmer (Formblatt)

- Erklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt)

- Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket -RUS-Sanktionen

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um

Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die

vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um

Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die

vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:

- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für GWA (Heizung/ Sanitär)

- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für RLT / ELT und FM - Anlagen

- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für Labortechnik / Laborgase

- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für Sanierung vorhandener

Anlagen Im Gebäudebestand

- Angabe mind. einer Referenz aus dem TGA Planung Küchentechnik

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um

Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die

vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusatzinformationen:

Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw. Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens

27.03.2023, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das GEOMAR die Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle Bieter die Möglichkeit haben vor Ablauf der Angebotsfrist die

Informationen zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen der Ausschreibung eingestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der

Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation

spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134

GWB),

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein

Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind

Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages

nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der

vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der

Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,

jedoch

nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/03/2023

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