Rahmenvereinbarung Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: EKB2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fachplanung Technische Ausrüstung
Fachplanung Technische Ausrüstung
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Wischhofstr. 1-3, Gebäude 3
24148 Kiel
Im Rahmen von Laborumbauten, Neubaumaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen sind in vielen Fällen die Leistungen eines Fachplaners für Technische Ausrüstung erforderlich.
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von einem Jahr vergeben. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Mit dem Erreichen des geschätzten Höchstauftragsvolumen oder / und des maximal vereinbarten Laufzeitendes ist die Rahmenvereinbarung beendet.
Information zu den Ausführungsfristen:
Das Vertragsverhältnis beginnt nach Auftragserteilung.
Die Rahmenvereinbarung endet nach zwölf Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
- Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich
bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)
- Erklärung Unterauftragnehmer (Formblatt)
- Erklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt)
- Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket -RUS-Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für GWA (Heizung/ Sanitär)
- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für RLT / ELT und FM - Anlagen
- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für Labortechnik / Laborgase
- Angabe mind. einer Referenz TGA Planung für Sanierung vorhandener
Anlagen Im Gebäudebestand
- Angabe mind. einer Referenz aus dem TGA Planung Küchentechnik
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusatzinformationen:
Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw. Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens
27.03.2023, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das GEOMAR die Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle Bieter die Möglichkeit haben vor Ablauf der Angebotsfrist die
Informationen zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen der Ausschreibung eingestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134
GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein
Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind
Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der
vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der
Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.