Universität zu Lübeck, Sanierung Vorklinikum Geb. 63.400 Anatomie - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG2884_22D00561
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Lübeck, Sanierung Vorklinikum Geb. 63.400 Anatomie - Technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung Anl.gr. 1 - 5, 7, 8 ohne Laborplanung
Lübeck
Das Gebäude 63.400 Anatomie ist ein Teil des Gebäudekomplexes der sogenannten Vorklinischen Institute der Universität zu Lübeck. In den Gebäuden 61, 62 und 63 sowie den dazugehörigen Ergänzungsbauten sind Institute der Universität und die Lehrbereiche (Praktikumsräume, Seminarräume, Hörsäle) untergebracht.
Das Gebäude 63.400 der Universität zu Lübeck soll innerhalb der Herrichtung der gesamten Vorklinischen Institute als separater Bauabschnitt umgebaut werden.
Die Anatomie wurde in den Jahren 1976 bis 1979 als eingeschossiges Laborgebäude erbaut und steht als untergeordnetes Gebäude in direkter Verbindung zwischen den mehrgeschossigen Gebäuden CBBM - Geb. 66 und dem Vorklinischen Institut - Geb. 63.100. Untergebracht sind hierin ein Mikroskopiersaal (Histosaal) und ein Präpariersaal mit je ca. 220 m² Grundfläche. Im Erdgeschoss sind weiter noch Vorbereitungsräume untergebracht. In der Teilunterkellerung zum Gebäude 63.100 befinden sich die zugehörigen Umkleideräume. Die Gesamtnutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 575 m². Die Anatomie benötigt zukünftig 2 Präpariersäle, so dass zunächst der Histosaal in einen Präparierpsaal umgebaut und dann der bestehende Präpariersaal saniert werden kann.
Eine wesentliche Herausforderung der Maßnahme ist die ständige Aufrechterhaltung des Studienbetriebes parallel zu den Bauarbeiten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit die Maßnahme in Bauabschnitte zu gliedern und auch Provisorien für einzelne Abschnitte herzustellen.
Eine besondere Anforderung stellt die Planung der Lüftungsanlage dar. Derzeit steht die Lüftungsanlage auf dem Flachdach des Gebäudes. Im Zuge der Fassaden- und Dacherneuerung ist die alte Lüftungsanlage zu demontieren. Da einer der beiden Säle immer in Betrieb bleiben muss, ist eine provisorische Lüftungsanlage übergangsweise zu betreiben.
Eine Variantenuntersuchung für eine Lüftungsanlage, die ggf. auch angrenzende Labore aus dem Geb. 63.100 abdeckt (die lüftungstechnisch aus Geb. 63.100 versorgt wird), ist zu erstellen.
Durch die im Präpariersaal u. a. verwendeten Stoffe Formalin und Alkohol sind auch erhöhte Anforderungen für die Handhabung mit krebserregenden Stoffen und den Explosionsschutz zu berücksichtigen. Um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten sollen abgesaugte Präparietische installiert werden. Die Laboreinrichtungen werden durch ein separates Planungsbüro für Laboreinrichtungen geplant. Für die Regulierung der Absaugtische ist eine genaue Abstimmung zwischen TA- und Labor-Planer erforderlich.
Die lange Bauzeit bei der Errichtung des Gebäudes ließ vermuten, dass Schadstoffe wie Asbest und KFM sowie PAK oder PCB in die Baukörper eingebracht wurden. Eine visuelle Bestandsaufnahme hat im Vorwege stattgefunden. Mit einem danach erstellten orientierenden Gefahrstoffkataster sind die wesentlichen Handlungsbereiche aufgezeigt worden. Der Bericht hierzu und ggf. daraus folgende Notwendigkeiten sind zu berücksichtigen. Weitere Gefahrstoffe aus dem Betrieb der Anatomie (Präparation) sind ggf. später auch zu beachten.
Projektzeitraum
Fertigstellung FU-Bau LPh 3 mit 4: 01.07.2023
Baubeginn: ca. September 2024
Bauzeit: ca. 30 Monate
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121002499 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Universität zu Lübeck, Sanierung Vorklinikum Geb. 63.400 Anatomie - Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 18.10.2022 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121002499 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen.
Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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