Speisenversorgung für die Johannes Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: öA 1/ 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenversorgung für die Johannes Grundschule
Die Stadt Meißen schreibt für die Johannes-Grundschule, mit derzeit 310 Kindern die Essensversorgung und Serviceleistungen ab dem 01.08.2023 aus.
Johannes-Grundschule
Dresdner Straße 21
01662 Meißen
Die Stadt Meißen schreibt für die Johannes-Grundschule, mit derzeit 310 Kindern die Essensversorgung und Serviceleistungen ab dem 01.08.2023 aus.
Es ist mit einer Auslastung bei der Essensteilnahme von ca. 70 bis 80 % auszugehen. Die genannten Essenszahlen können sich je nach Schüleranzahl verändern. Es besteht kein Anspruch auf die volle Abnahme, da es sich um geschätzte Zahlen handelt. Die Portionsgröße ist auf Basis von 6 bis 10-jährigen zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Grundschule handelt, die einen Hort hat und somit auch die Verpflegung in der Ferienzeit erforderlich ist.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen z. B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit seitens eines Vertragspartners schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 4) oder Präqualifizierungszertifikat.
Bei Bietergemeinschaften (BG) sind diese Eigenerklärungen durch die bevollmächtigen Vertreter abzugeben. Er erteilt diese Auskunft für jedes Mitglied der BG.
Einsatz vo tarifgebundenem und sozialversichertem Personal
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber
mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein
Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per
Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de