Datenbasierte Analyse des „Radverkehrs- und & Micromobility-Flows“ in Hamburg im Rahmen einer „Urban Data Challenge“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenbasierte Analyse des „Radverkehrs- und & Micromobility-Flows“ in Hamburg im Rahmen einer „Urban Data Challenge“
Es handelt sich um einen Ideenwettbewerb, der als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß Hamburgischem Vergabegesetz (HmbVgG) i.V.m. § 12 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) durchgeführt wird. Es wird lediglich zur Erweiterung der Rechweite zusätzlich EU-weit veröffentlicht. Es besteht somit kein Rechtsschutz vor den Vergabekammern.
Hamburg
Zur Erprobung und Umsetzung neuer Modelle für digitale Demokratie, Datennutzung für das öffentliche Interesse und in Bezug auf die Nachhaltigkeitsaspekte in den Städten, haben die Stadt Hamburg und The New Institute vereinbart, an einem gemeinsamen Innovationsprojekt unter dem Namen „The New Hanse“ zu arbeiten (www.thenewhanse.eu). Die auserwählte Aufgabe ist es, neue Erkenntnisse über den Radverkehr und die Nutzung der Mikromobilität in Hamburg zu erhalten und somit bei der Verkehrsplanung zu nutzen, um diese Art der Fortbewegung attraktiver, integrierter, sicherer, nachhaltiger und bequemer für die Bürger*innen zu machen. Der Begriff Mikromobilität bezeichnet in diesem Fall sämtliche Fahrzeugarten, welche gemäß der StVO auf Fahrradwegen fahren dürfen (v.a. Fahrräder und Scooter), sowohl in privater als auch geteilter Nutzung. Vor diesem Hintergrund wird eine „Urban Data Challenge“ durchgeführt. Es handelt sich dabei um einen Ideenwettbewerb, bei dem auf Basis kollaborativer Nutzung von Mobilitätsdaten aus öffentlichen und privaten Quellen, innovative Lösungen zur Verkehrsplanung gesucht werden. Der Sieger der Challenge wird auf Grundlage dieser Datenbasis in enger Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Prototypen einer neuen IT-Lösung entwickeln.
Hinweis zur Aufwandsentschädigung und zum Umsetzungsbudget:
Für die Teilnahme am Verfahren (insbesondere für die Erstellung des ersten Grobkonzept und die Teilnahme am Pitch day) erhalten die nach der Bewertung anhand der in Teil B - Leistungsbeschreibung dargestellten Bewertungskriterien besten fünf Bewerber eine Aufwandsentschädigung i.H.v. jeweils 2.000 €.
Der Sieger der Challenge bzw. Zuschlagsempfänger erhält zusätzlich ein Umsetzungsbudget i.H.v. 40.000 €.
Es handelt sich um einen Ideenwettbewerb. Der Gewinner erhält ein Umsetzungsbudget. Diese Summe ist also als Festpreis zu verstehen und der Gewinner wird ausschließlich anhand qualitativer Kriterien ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Es ist eine Eigenerklärung in der eVergabe abzugeben.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Beschreibung der bisherigen Tätigkeit des Bewerbers einzureichen, in welcher dieser neben einer allgemeinen Darlegung der fachlichen Befähigung zur Ausführung eines Auftrags im Sinne der Leistungsbeschreibung (Teil B Vergabeunterlagen) auch mindestens ein geeignetes Referenzprojekt aufführt, das von dem Bewerber in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführt wurde und mit dem Auftragsgegenstand im Sinne der Rahmenbedingungen (Art der Leistung, technisches Umfeld etc.) der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) insofern vergleichbar ist, als dass mit dem Referenzprojekt das Vorliegen der Befähigung und der nötigen Erfahrungen zur erfolgreichen Konzeption und Umsetzung einer innovativen und lösungsorientierten, maßgeblich auf Drittdaten basierenden Leistung im Sinne der Urban Data Challenge bewiesen wird.
Hierzu ist die ANLAGE 1 Bewerber- und Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Bewerber- und Referenzbeschreibung/en. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, darin mehrere Referenzprojekte zu benennen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die die o.g. Anforderungen erfüllt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung der Anforderungen zu erleichtern.
Es ist die ANLAGE 1 Bewerber- und Referenzbeschreibung der Vergabeunterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen.
• deutsche oder englische Sprache bei der Auftragsdurchführung (je nach Angebot),
• Die Bereitschaft zum gemeinsamen Abschluss eines „Joint Conotrollership Agreements“ (JCA),
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVgG,
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärung, dass keine Interessenkonflikte bezüglich der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Dateninhaber bei der Datenverarbeitung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es handelt sich um ein Verfahren im Unterschwellenbereich nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und es besteht somit kein Rechtsschutzmöglichkeit.