Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013-Ersatzneubau Multifunktionsgebäudekomplex Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 107.03.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013-Ersatzneubau Multifunktionsgebäudekomplex Nord
Nichtoffener interdisziplinärer Planungswettbewerb nach RPW 2013 nach §71 Abs. 3 VgV
Ersatzneubau Multifunktionsgebäudekomplex Kita Nordstrasse in 04105 Leipzig
Nordstrasse in 04105 Leipzig
Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Bau eines Multifunktionsgebäudekomplexes,
welcher Raum für zwei Kindertagesstätten, einen Bereich für Hilfen zur
Erziehung und Büroflächen für die Leipziger Stadtverwaltung schaffen soll.
Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden aus der Gesamtzahl der Bewerbungen maximal zehn interdisziplinäre Teams ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien:
• Fristgerechte und vollständige Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis zum 03.04.2023 12:00 Uhr über die Vergabeplattform evergabe Plattform (digital).
•Teilnahmeantrag mit Unterschrift.
•Liste und Präsentation der Referenzprojekte (vgl. Anlage 01 zum Teilnahmeantrag)
•Nachweis der interdisziplinären Zusammensetzung des sich bewerbenden Teams unter Einbeziehung der Fachrichtungen Architektur und Land-schafts- und Freiraumplanung durch Erklärung zur Zusammenarbeit von Bewerbern (vgl. Anlage 02 zum Teilnahmeantrag - Erklärung Bewerbergemeinschaft) bzw. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (vgl. Anlage 03 zum Teilnahmeantrag), unterschrieben.
•Für die Fachrichtungen Architektur und Landschafts-/Freiraumplanung ist die Berechtigung zur Führung der genannten Berufsbezeichnungen nachzuweisen, durch eine entsprechende Bescheinigung einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (für jede/-n Projektverantwortliche/-n)
•Kopie Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug (falls vorhanden)
•Darstellung des vorgesehenen Projektteams unter namentlicher Nennung der Teammitglieder, einschließlich Angaben zur Berufserfahrung (vgl. Teilnahmeantrag und Anlagen zum Teilnahmeantrag).
•Beiblatt zur Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Anlage 04 zum Teilnahmeantrag), ausgefüllt und unterschrieben.
•Eigenerklärung, ausgefüllt und unterschrieben (vgl. Anlage 05 zum Teilnahmeantrag)
Kriterium 1 - technische Leistungsfähigkeit (60% Gewichtung)
Kriterium 2 - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (40% Gewichtung)
Siehe Bewertungsmatrix
Teilnahmeantrag:
Das Formular für den Teilnahmeantrag ist als Teil der Verfahrensunterlagen über die evergabe Plattform abrufbar. Es ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Geforderte Nachweise/Erklärungen sind beizufügen. Formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Baukostenannahme:
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (2019, inkl. 3 % Kostensteigerung) wurde auf Grundlage der DIN 276 und unter Berücksichtigung der Kostenkennwerte des BKI 2021 Mitte (mittlerer bis hoher Standard) eine Kostenermittlung durchgeführt. Dementsprechend wird ein Gesamtkostenrahmen für die Realisierung des Multifunktionskomplexes von ca. 20 Mio. EUR (brutto) angenommen. Darin enthalten sind folgende Kostengruppen brutto:
• ca. 11,5 Mio. EUR (KG 300 Gebäudekosten)
• ca. 3,3 Mio. EUR (KG 400 Haustechnik)
• ca. 690.000 EUR (KG 500 Außenanlagen)
In Bezug auf die Neubauplanung sind im Wettbewerbsentwurf die anzuwendenden technischen Regelwerke mit ihren Anforderungen an den Brandschutz, das barrierefreie Bauen sowie die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) einzuhalten. Außerdem sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Baulichen Standards der Stadt Leipzig zu beachten.
Wettbewerbsbetreuung:
u/m/s
Stadtstrategien
Leibnitzstr. 15
04105 Leipzig
Wettbewerbsbedingungen:
Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde, soweit in der Auslobung nichts ausdrücklich Anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb beteiligten verbindlich. Sie erkennen durch ihre Mitwirkung am Verfahren den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Sachsen beratend mitgewirkt. Die Registrierung bei der Architektenkammer Sachsen ist angefragt.
Gegenstand des Wettbewerbs:
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Bau eines Multifunktionsgebäudekomplexes,
welcher Raum für zwei Kindertagesstätten, einen Bereich für Hilfen zur
Erziehung und Büroflächen für die Leipziger Stadtverwaltung schaffen soll.
Das Wettbewerbsgebiet zeichnet sich durch seine zentrale Lage und gute Erschließung aus. Der Leipziger Zoo befindet sich in ca. 200m Entfernung, westlich
des Wettbewerbsgebietes und die Leipziger Innenstadt ist in ca. 600m
Entfernung Richtung Süden zu erreichen.
Als Teil der gründerzeitlich geprägten Leipziger Nordvorstadt liegt das Wettbewerbsgebiet im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für das Gebiet "Leipzig- Innenstadt" (vom 12.01.2002, geändert durch Beschluss-Nr.: RBV-2155/14
[Erweiterung I]). Das Areal selbst umfasst die südliche Hälfte eines gründerzeitlichen
Blockareals und erstreckt sich in Ost-West-Richtung von der Nordstraße
bis zur Pfaffendorfer Straße. Die südliche Grenze wird von der Ernst-
Pinkert-Straße markiert. Der nördliche Abschluss des Gründerzeitblocks wird
durch eine geschlossene Blockrandbebauung mit grünem Innenhof gebildet.
Auf dem zu beplanenden Grundstück steht zurzeit eine Kindertageeinrichtung
"Kindertagesstätte am Zoo" aus dem Jahr 1969 mit südlich und westlich
angrenzender Freifläche inkl. altem Baumbestand. Das Bestandsgebäude
der Kindertagesstätte Nordstraße 43 wurde in monolithischer Bauweise
errichtet. Der Baukörper, mit einer Grundfläche von 736 m2, verläuft parallel
zur Ernst-Pinkert-Straße und ist mittig auf der östlichen Hälfte des insgesamt
4.689 m2 großen Grundstückes angeordnet. Das Bestandsgebäude der KiTa
weist jedoch zahlreiche Mängel auf. Die Gebäudehülle, technische Anlagen
sowie Sanitär- und Elektroinstallationen sind flächendeckend sanierungsbedürftig.
Ebenso werden die heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz, an
die Energieeffizienz, an den Brandschutz, an den Schallschutz sowie an die
Barrierefreiheit nicht erfüllt. Aus diesen Gründen ist der Abriss des Gebäudes
geplant. Die KiTa-Nutzung wird zukünftig, nach einer Interimslösung, Teil des
geplanten Multifunktionsgebäudekomplexes.
Der geplante Realisierungswettbewerb soll qualitativ hochwertige architektonisch-
städtebauliche sowie landschafts-/und freiraumplanerische Ansätze für
die Umsetzung eines Multifunktionsgebäudekomplexes mit zwei Kindertagesstätten,
einer Wohngruppe und Büroräumen für die Leipziger Stadtverwaltung
sowie den dazugehörigen Freiräumen liefern. Mögliche Nutzungssynergien
und eine mögliche spätere Umnutzung sind auszuloten bzw. mitzudenken.
Für die Bearbeitung des Wettbewerbes ist ein Zeitraum von ca. 13 Wochen vorgesehen.
Art des Wettbewerbs
Das Verfahren wird als nicht offener Realisierungswettbewerb für interdisziplinäre Planungsteams der Fachrichtungen Architektur und Landschafts-/Freiraumplanung mit vorgeschaltetem EU-weit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerb und nachgelagertem VgV-Verfahren durchgeführt.
Das Verfahren ist anonym - die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Die Kommunikation und Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Kommunikation mit den Wettbewerbsteilnehmern erfolgt per E-Mail.
Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein von der Auslober/-in berufenes Preisgericht beurteilt. Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung (in alphabetischer Reihenfolge), vor der endgültigen Abfassung der Auslobung, gebildet.
Änderungen vorbehalten
Fachpreisrichter*innen (5) + Stellvertreter*in
• Prof. Jörg Springer, Springer Architekten, Berlin
• Judith Burgerova, 03 Arch. GmbH, München
• Canan Rohde-Can, Rohdecan Architekten GmbH, Dresden
• Carola Schäfers, Carola Schäfers Architekten BDA
• Dr. Carlo Becker, BGMR, Berlin
• Prof. Barbara Hutter, Hutterreimann Landschaftsarchitektur, Berlin
• Sebastian Pfeiffer, LESG Leipzig
• Uwe Steudten, LESG Leipzig (Vertretung)
• Thomas Dienberg, Baubürgermeister Stadt Leipzig
• Dr. Brigitta Ziegenbein, Leitung Stadtplanungsamt
Sachpreisrichter*innen (4) + Stellvertreter*in
• Vicky Felthaus, Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie, Stadt Leipzig
• Peter Hirschmann, Amt für Schule, Stadt Leipzig
• Frau Wichmann, Amt für Schule, Stadt Leipzig
• Heiner Neu, Stadtplanungsamt Leipzig
• Nora Gitter, Stadtplanungsamt Leipzig
• Vertreter/-in FA Stadtentwicklung + Bau
• Vertreter/-in Stadtbezirksbeirat
Sachverständige:
Vertreter/-in Kita-Leitung Kita Nordstraße
• Vertreter/-in Referat für Verwaltungsunterbringung
• Vertreter/-in Amt für Jugend und Familie (Trägerschaft HzE)
• Vertreter/-in Amt für Jugend und Familie (Trägerschaft Kita)
• Vertreter, Untere Bauaufsicht II
• Vertreter, LESG mbH
• Silke Weidner, Tanja Korzer IuImIsI STADTSTRATEGIEN (Vorprüfung)
Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten:
Zulassung
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
• fristgerecht eingegangen sind,
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Beurteilungskriterien
• Einbindung in den stadträumlichen/städtebaulichen Kontext
• Gestaltung und Qualität des architektonischen Ausdrucks, Gliederung und Maßstäblichkeit sowie Fassadengestaltung
• Gestaltung und Qualität der Außenanlagen
• Erfüllung des Raumprogramms
• Funktionalität der Gebäudelösung (Zuordnung und Synergien von Nutzungen), Erschließung und Flexibilität
• Nutzerkomfort und Gesundheit, Atmosphäre
• Wirtschaftlichkeit
• Ressourcen und Energie
• Realisierbarkeit/Genehmigungsfähigkeit
Rückfragen Kolloquium während des Wettbewerbs:
Rückfragen Kolloquium mit Vor-Ort-Besichtigung
KW 20./ 21. Termin wird noch bekannt gegeben
Der Auftraggeber will mit mindestens 6 und maximal 10 Bewerbern den Planungswettbewerb durchführen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterium 1 - technische Leistungsfähigkeit (60% Gewichtung)
• Nachweis der gestalterisch-konzeptionellen Qualifikation sowie der Planungserfahrung des sich bewerbenden Teams durch max. drei vergleichbare Projekte (durchschnittliche Planungsanforderungen, Honorarzone III bzw. Honorarzone II). Für die Fachrichtung Hochbau muss mindestens ein Projekt eine geplante und/oder umgesetzte Kindertagestätte (bis mind. LP 4) sein. Zwei weitere Referenzprojekte können geplante und nichtrealisierte Projekte aus den Bereichen Wohnungsbau oder Öffentliche Bauten (mind. bis LP 4) sein. Eine Referenz muss ein geplantes und/oder umgesetztes Projekt der Landschafts- und Freiraumplanung zeigen.
• Die Referenzen sind mit den Bezeichnungen Referenz R/1 bis R/3 zu kennzeichnen und sollten folgende Angaben enthalten (siehe. Anlage 01 zum Teilnahmeantrag):
- Zusätzlich zu den Angaben im Teilnahmeantrag sind die einzelnen Referenzen (pro Referenz max. drei DIN A4-Seiten) durch weitere Informationen zu untersetzen (in Form von Text, Fotos, Zeichnungen, z. B. Grundrisse).
•Die Referenzprojekte sollten nicht älter als 10 Jahre sein und die Projekterfahrung in Bezug auf:
-die Planungsaufgabe Kindergarten bzw. vergleichbare Bauaufgaben der Honorarzo-ne III inkl. klimagerechten und ressourcenschonenden Lösungsansätzen sowie
Aufgaben im Bereich Landschaftsarchitektur/ Landschaftsplanung einschließlich
ökologischer Anforderungen nachweisen.
• Die Bewertung erfolgt quantitativ auf Basis folgender Kriterien für jedes Referenzprojekt. Für ein geplantes Projekt (bis mind. LP 4) wird 1 Punkt vergeben. Ein gebautes Projekt erzielt 2 Punkte. 3 Punkte können erreicht werden, wenn es sich bei der Referenz um ein öffentliches, gebautes Gebäude handelt (vgl. Bewertungskriterien siehe Anlage 07 zum Teilnahmeantrag).
•Darstellung von Wettbewerbserfolgen: Preise bzw. Anerkennungen in Realisierungs-wettbewerben / Gutachterverfahren o. ä. mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. Die Bewertung erfolgt nach dem Grad der Prämierung (Preise, Anerkennung, vgl. Bewertungskriterien siehe Anlage 07 zum Teilnahmeantrag).
Kriterium 2 - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (40% Gewichtung)
Nachweis der Leistungsfähigkeit des sich bewerbenden Teams anhand des ver-fügbaren Fachpersonals in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren (2020/ 2021/ 2022). Es wird eine Mindestanzahl von 6 Mitarbeiter/-innen erwartet (vgl. Eigenerklärung). Es muss mind. 1 Mitarbeiter/-in ggf. durch die Kooperation mit einem/einer Landschafts-/ Freiraumplaner/-in nachgewiesen werden. Mindestens vier Mitarbeiter/-innen müssen nachgewiesene Architekt/-innen sein (vgl. Teilnahmeantrag). Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder eine Eignungsleihe (vgl. Teilnahmeantrag und Anlagen zum Teilnahmeantrag) ist ggf. erforderlich.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Die Bewertung der Nachweise und Referenzen erfolgt nach Punktesystem und Wichtung. Die Kriterien dienen der Differenzierung des Teilnehmer/-innenkreises bei einer großen Teilnehmendenzahl. Ausgewählt werden die Teams mit der höchsten Punktezahl im Ranking.
Bei gleicher Punktezahl erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es werden drei Nachrückerteams bestimmt.
Leistungsphasen 5-9
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Prämierung der Wettbewerbsarbeiten:
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 80.000 EUR inkl. aller Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Den ausgewählten Teilnehmern wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.500 EUR gezahlt.
Für den Wettbewerb sind folgende Preisgelder vorgesehen:
1. Preis (50 %) 22.500,00 EUR
2. Preis (30 %) 13.500,00 EUR
3. Preis (20%) 9.000,00 EUR
Bei einer geringeren Anzahl der abgegeben Wettbewerbsarbeiten vergrößert sich die Preisgeldsumme pro Preisträger. Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Darüber hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Die Wettbewerbsarbeiten sind unter Beachtung aller bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und einschlägigen Gesetze, Normen und Regelwerke der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen sowie dem Stand der Technik anzufertigen.
Abschluss des Wettbewerbs
Bekanntmachung des Ergebnisses
Nach einer fachlichen Vorprüfung findet voraussichtlich am 13. September 2023 die Preisgerichtssitzung statt. Die Wettbewerbsteilnehmer werden zeitnah nach Beendigung der Preisgerichtssitzung über das Ergebnis informiert.
Die Wettbewerbsteilnehmer/-innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des jeweiligen Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet im Anschluss an die Preisgerichtssitzung statt. Ausstellungsort und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb hinterlegt und zum Download bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche/-r zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt/-in, Stadtplaner/-in, Landschaftsarchitekt/-in, Landschafts-/Freiraumplaner/-in) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt/-in, Stadtplaner/-in, Landschaftsarchitekt/-in, Landschafts-/Freiraumplaner/-in, Ingenieur/-in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richt-linie 2013/55/EU entspricht.
keine Ausschlussgründe nach § 123 +124 GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister für eine entsprechende Auskunft zu tätigen.
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
Es wird eine Mindestanzahl von 6 Mitarbeiter/-innen erwartet (vgl. Eigenerklärung). Es muss mind. 1 Mitarbeiter/-in ggf. durch die Kooperation mit einem/einer Landschafts-/Freiraumplaner/-in nachgewiesen werden. Mindestens vier Mitarbeiter/-innen müssen nach-gewiesene Architekt/-innen sein.
Nachweis der mindestens 5-jährigen Berufserfahrung des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft durch Kopie des Studiennachweises
Benennung von 3 vergleichbaren Referenzobjekten, welche nicht älter als 10 Jahre sein sollten.
siehe II2.9 und III 1.1
Mindeststandart:
Mindestanforderung an die Referenzen
- Für die Fachrichtung Hochbau muss mindestens ein Projekt eine geplante und/oder umgesetzte Kindertagestätte (bis mind. LP 4) sein.
- Eine Referenz muss ein geplantes und/oder umgesetztes Projekt der Landschafts- und Freiraumplanung zeigen.
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Planungswettbewerb besteht nicht.
siehe III.1.1
falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Eine Bewerbergemeinschaft muss eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.