Umbau / Erweiterung Kläranlage Probsteierhagen - Los 2: Betriebsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: EW230220
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau / Erweiterung Kläranlage Probsteierhagen - Los 2: Betriebsgebäude
Umbau / Erweiterung Kläranlage Probsteierhagen - Los 2: Betriebsgebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) betreibt in Probsteierhagen eine Kläranlage,die erweitert und umgebaut wird. Los 2 - Betriebsgebäude- Betriebsgebäude in Massivbauweise- 1geschossig, geneigtes Dach, 2schalige Außenwand mit Verblendmauerwerk- Brutto-Gesamtfläche 305 qm Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:Unterlagen mit Ausnahme von Formblatt 225a und 213
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung.
unter folgenden weiteren Bedingungen:
- nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
- Die in den Nebenangeboten enthaltene Produkte oder Bauverfahren müssen hinsichtlich dem technischen Wert sowie der Betriebs- und Folgekosten gleichwertig zur Anforderung der Ausschreibung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.