Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Mensa I - Umbau und Modernisierung - Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00359
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Mensa I - Umbau und Modernisierung - Generalplanerleistungen
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI 2021, stufenweise Beauftragung:
-Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 9,
-Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung LPH 1 bis 9, Anl.-Gr. 1 bis 5 sowie 7 und 8
-Beratungsleistungen gem. HOAI Anl. 1.2, Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik) LPH 1 bis 7
Kiel
Die Mensa I soll zu einem modernem, ganztägig nutzbaren Kommunikations- und Begegnungszentrum mit einem Marktplatzrestaurant umgestaltet werden. Damit soll die größte Mensa in Schleswig-Holstein mit neuer bzw. angepasster Küchentechnik, Kühlräumen, Spültechnik, Ausgabebereiche, Cafeteria, Barista Bar und Neugestaltung der Gasträume eine umfassende und zukunftsweisende Modernisierung erfahren. Neben dem Mensa- und Cafeteriabetrieb ist geplant, dass alle Gastraumbereiche parallel als studentischer Arbeitsplatz und Begegnungsstätte mit neuer Innenraumgestaltung, Beleuchtungskonzept und allen erforderlichen Medienanschlüssen genutzt werden können. Die erforderliche Sitzplatzanzahl muss im Zuge der Planung noch mal überprüft und ggf. angepasst werden.
Es besteht die Aufgabe, alle Anforderungen, die an eine zeitgemäße Mensa gestellt werden, umzusetzen. Neben der Innenraumgestaltung ist auch eine Lichtplanung erforderlich.
Eine besondere Anforderung besteht darin, dem Versorgungsauftrag sicher nachzukommen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz. Ziel des Landes Schleswig-Holstein ist eine lebenszyklusorientierte Arbeitsweise in den Bauprojekten und deren Bewirtschaftung.
Das Gebäude wurde im Zusammenhang mit dem gesamten oberen Campus am 28.04.2009 unter Denkmalschutz gestellt. Der Schutzumfang betrifft das gesamte Gebäude und die Außenanlagen. Eine besondere Zielstellung der Denkmalpflege ist eine architektonisch qualitätsvolle, denkmalgerechte Weiterentwicklung unter Erhaltung der historisch wertvollen Teile und des künstlerischen Ausdrucks des Gebäudes. Die Aufgabenstellung geht in Bezug auf den Umgang mit einem Kulturdenkmal über die Herstellung einer gut funktionierenden Mensa hinaus
Es ist seitens der GMSH als Auftraggeber vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter im Zuge des Verhandlungsverfahrens eine Arbeitsprobe zum Mensakonzept einreichen. Diese beinhaltet folgende Aufgabenstellung:
-Gestaltung und Anordnung der Essenausgabe-Cubes (ähnlich Marktplatzständen) mit Anbindung an den rückwärtigen Küchenbereich
-Gestaltungsvorschlag für einen multifunktionalen Gastraum und der Kombination von drei Funktionen: Essen, Lernen und Veranstaltung
-Darstellung der Besucherverkehrsströme in der Mensa
Die Arbeitsprobe wird nach Abschluss des Verfahrens mit einer Aufwandspauschale vergütet.
Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121002726 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Mensa I - Umbau und Modernisierung - Generalplanerleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de