Breitbandausbau Gemeinde Striegistal
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Striegistal
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.striegistal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Striegistal
Die Gemeinde Striegistal beabsichtigt, die Netzpacht- und Netzbetriebsleistungen von nachhaltigen sowie
zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018, überarbeitete Version vom 15. November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) in der Form eines Betreibermodells im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. b) der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 mit
schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Striegistal zu vergeben. Ziel der
Gemeinde ist es, im Projektgebiet eine flächendeckende Next-Generation-Access (NGA-) Breitbandversorgung mit mindestens 1 Gbit/s im Down- und Upstream zu erreichen.
Gemeinde Striegistal
Die Gemeinde Striegistal als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet eine Konzession zu vergeben und die noch zu errichtenden passiven Netzinfrastrukturen an den Konzessionsnehmer zu verpachten.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Die Gemeinde Striegistal verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende Next-Generation-Access (NGA-) Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
Der Konzessionsgeber hat das einseitige Recht, die Vertragsdauer um bis zu 10 Jahre zu verlängern.
- Kriterium: Pachtentgeld (35 %)
- Kriterium: Endabnahmepreise Privatkunden (20 %)
- Kriterium: Endabnahmepreise Geschäftskunden (20 %)
- Kriterium: Hausanschlusspreise (25 %)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.eins.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland