Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000056
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Träger benötigen die Verwaltungen und Dataport im Zuge der Digitalen Transformation zu verschiedenen Aufgabengebieten der Digitalisierung externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
Digitale Transformation bedeutet in Bezug auf den Public Sector:
- die Möglichkeit mit einer erhöhten Reaktionsfähigkeit auf sich wandelnde Bedürfnisse in Gesellschaft und Politik zu reagieren (Daseinsvorsorge)
- die Zusammenführung von Landes- und Kommunalstrategien, sowie IT-Strategien,
- die Steigerung der Innovationsfähigkeit in den Verwaltungen,
- it dem technologischen Wandel Schritt zu halten (Aspekt immer kürzerer Innovationszyklen)
- Aufrechterhaltung & Förderung der digitalen Souveränität.
- Förderung der digitalen Teilhabe
- Lösungen für digitale Räume für Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Wirtschaft.
Digitalisierung im Sinn dieser Beschaffungsmaßnahme ist dabei mehr als E-Government. Letzteres beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen, sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen (vgl. nur § 2 Nr. 1 EGovG-SH).
Digitalisierung umfasst zusätzlich digitale Räume und IT-Lösungen, die unabhängig von Verwaltungsprozessen das private und das privatwirtschaftliche Um-eld betreffen, wie z.B. Mobilität, Arbeitswelt, Sicherheit, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales u.v.a. Betroffen sind institutionelle, organisatorische, prozedurale und soziokulturelle Aspekte.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet am 28.02.2026. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 28.02.2027.
Hamburg
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Träger benötigen die Verwaltungen und Dataport im Zuge der Digitalen Transformation zu verschiedenen Aufgabengebieten der Digitalisierung externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
Digitale Transformation bedeutet in Bezug auf den Public Sector:
- die Möglichkeit mit einer erhöhten Reaktionsfähigkeit auf sich wandelnde Bedürfnisse in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu reagieren (Daseinsvorsorge)
- die Zusammenführung von Landes- und Kommunalstrategien, sowie IT-Strategien
- die Steigerung der Innovationsfähigkeit und Krisenresilienz in den Verwaltungen
- mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten (Aspekt immer kürzerer Innovationszyklen) und dessen Potentiale zu nutzen
- Aufrechterhaltung & Förderung der digitalen Souveränität
- Förderung der digitalen Teilhabe
- Lösungen für digitale Räume für Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Wirtschaft
Digitalisierung im Sinn dieser Beschaffungsmaßnahme ist dabei mehr als
E-Government. Letzteres beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung zur Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatlichen Institutionen, sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen (vgl. z.B. § 2 Nr. 1 EGovG-SH).
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Digitalisierung umfasst die digitale Transformation von Räumen der Kommunikation und Interaktion zwischen dem Staat, der Gesellschaft und der Wirtschaft, innerhalb der Gesellschaft und der Wirtschaft. Ferner die Entwicklung von IT-Lösungen, die unabhängig von Verwaltungsprozessen das private und das privatwirtschaftliche Umfeld betreffen, wie z.B. Mobililtät, Arbeitswelt, Sicherheit, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales u.v.a. Betroffen sind institutionelle, organisatorische, prozedurale und soziokulturelle Aspekte.
Bei der Digitalisierung sind die Verwaltungen der Träger von Dataport und Dataport selbst durch unterschiedliche Beratungsleistungen zu unterstützen.
Grundlage hierfür bilden die folgenden Themenbereiche und Schwerpunkte:
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a. Handlungsfelder des Digitalisierungsprogramms und der Digitalisierungsstrategie (Schleswig Holstein), der Digitalen Agenda (Sachsen-Anhalt), der Digitalstrategien aus Hamburg, Bremen und für die Kommunen in Schleswig Holstein,
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b. bei den Trägern von Dataport begonnene Programme und Lösungsentwicklungen.
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Die fachliche Expertise der Bewerber soll dabei unterstützen, die Entscheidungsoptionen neutral zu bewerten und neue Blickwinkel und Innovationspotentiale zu erschließen. Die Dienstleistungen können neben der schwerpunktmäßigen Beratung auch alle daraus folgenden erforderlichen Leistungen für die Realisierung von Anwendungssystemen umfassen. Dazu gehören z.B. Entwicklung von Apps auf Basis von Minimum Viable Products (MVP), Proof of Concept (POC) und auch die Erstellung von vollständigen Prototypen.
Näheres ist unter Ziffer 1 im beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung dargestellt.
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Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet am 28.02.2026. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 28.02.2027.
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Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende Rahmenvertragspartner seinen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Public Sector hat und Dienstleistungen im Bereich Beratung & Entwicklung zur Digitalisierung durch sein Portfolio abdeckt. Wünschenswert ist dabei auch die Einbringung von Know-how aus dem privatwirtschaftlichen Bereich.
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Besondere Anforderungen werden dabei auch auf seine methodische Kompetenz gelegt, wie z.B. der Anwendung agiler Methoden (z.B. Scrum) und Planung & Anforderungsermittlung, wie z.B. durch Kanban, Design Thinking etc. Ebenso sollen aber auch konventionelle Methoden (z.B. Wasserfallmodell) anwendbar sein.
Der gewünschte Rahmenvertragspartner soll über fachspezifische und konzeptionell-strategische Beratungskompetenz verfügen und die Umsetzung mit hoher Qualität zu leisten vermögen.
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Die vom Rahmenvertragspartner eingesetzten Expertinnen und Experten müssen einerseits Strukturen und Verfahrensspezifika von Landes- und Kommunalverwaltungen kennen. Andererseits sollen diese jedoch auch in der Lage sein, die Verwaltungen durch Kreativität und fachübergreifendes Denken im digitalen Transformationsprozess zu unterstützen.
Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich der geschätzte Personalbedarf aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre feste Laufzeit zzgl. ein Jahr optionale Laufzeit) auf ca. 125.800 Personentage. Dafür sucht Dataport einen Rahmenvertragspartner, der passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen kann.
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Die Anforderungen an die Erfahrung werden durch Kompetenzstufen (Junior, Professional, Senior, Expert, Partner) definiert. Der geschätzte Bedarf je Profil verteilt sich unterschiedlich auf die Kompetenzstufen.
Die Kompetenzstufen werden wie folgt definiert (angelehnt an ETH Zürich):
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- Junior
- erste Kenntnisse des Fachgebiets
- keine oder erste Praxiserfahrung im Fachgebiet
- benötigt fachliche Begleitung
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- Professional
- gute Kenntnisse des Fachgebiets
- drei oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- führt Aufträge selbstständig aus
- erkennt, wann fachliche Unterstützung im eigenen oder in benachbarten Fachgebieten beigezogen werden muss
- Fähigkeit zur Mitarbeit in Projekten
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- Senior
- vertiefte Kenntnisse im Fachgebiet sowie Kenntnisse in benachbarten Fachgebieten
- fünf oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- führt selbstständig Aufträge aus und kann erfahrene Personen fachlich anleiten
- Fähigkeit zu fachlicher Projektleitung
- Fähigkeit zu konzeptioneller Tätigkeit, Beratung und Lösung von anspruchsvollen Problemen im Fachgebiet
- kann innerhalb einer größeren Firma als Kader eingestuft werden, ohne jedoch direkte Führungsverantwortung zu haben
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- Expert
- umfassende Kenntnisse im eigenen und in benachbarten Fachgebieten
- acht oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- Fähigkeit, Projektteams von Spezialisten fachlich zu leiten und zu coachen (ohne Personalführung)
- Fähigkeit zu konzeptioneller Tätigkeit, Beratung und Lösung von komplexen Problemen
- kann innerhalb einer größeren Firma als Kader oder Direktionsmitglied eingestuft werden, ohne jedoch direkte Führungsverantwortung zu haben
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- Partner
- Zwölf oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet
- Acht oder mehr Jahre Erfahrung in der Leitung von Projekten und Führung von Mitarbeitern
- Umfassende Erfahrung in der Steuerung von IT und Infrastrukturen
- Strategische Beratung zu technologischen Entscheidungen
- Unterstützung der Leitungsebene
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und –einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes / des Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers / Bieters (s.o.) senden.
Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag / Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Teilnahmeun-terlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Ab-schnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil A - Teilnahmeunterlage).
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.