Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 033-097556)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften
Die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung, benötigt Dienstleistung zur Durchführung von Objekt- und Personenschutz in Form von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten in derzeit 6 städtischen Gemeinschaftsunterkünften.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Schusterkrug 25, 24159 Kiel können bis zu 1.280
Personen auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler
der Landeshauptstadt Kiel beherbergt werden. Für die Betreuung der Untergebrachten Personen sind nach
Weisung der Landeshauptstadt Kiel derzeit zwei Betreuungsträger zuständig. Aktuell ist die Unterkunft nicht voll
ausgelastet, eine höhere Auslastung ist absehbar.
Die Unterkunft besteht derzeit aus 16 Gebäuden, die z.T. weitläufig auf dem Gelände verteilt sind. Für die
Durchführung der Sicherheitsdienste werden die Gebäude in noch festzulegende Arreale zusammengefasst, die
in die Zuständigkeit der verschiedenen Teams zu verschiedenen Einsatzstärken fallen.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag, 24 Stunden
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
montags - freitags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr 8 Personen
montags – freitags 16:00 Uhr – 08:00 Uhr 10 Personen
samstags – sonntags,
feiertags 00:00 Uhr – 24:00 Uhr 10 Personen
Einsatzumfang: rd. 6.050 Stunden pro Monat.
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Schusterkrug 25, 24159 Kiel können bis zu 1.280
Personen auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler
der Landeshauptstadt Kiel beherbergt werden. Für die Betreuung der Untergebrachten Personen sind nach
Weisung der Landeshauptstadt Kiel derzeit zwei Betreuungsträger zuständig. Aktuell ist die Unterkunft nicht voll
ausgelastet, eine höhere Auslastung ist absehbar.
Die Unterkunft besteht derzeit aus 16 Gebäuden, die z.T. weitläufig auf dem Gelände verteilt sind. Für die
Durchführung der Sicherheitsdienste werden die Gebäude in noch festzulegende Arreale zusammengefasst, die
in die Zuständigkeit der verschiedenen Teams zu verschiedenen Einsatzstärken fallen.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag, 24 Stunden
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
montags - freitags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr 8 Personen
montags – freitags 16:00 Uhr – 08:00 Uhr 10 Personen
samstags – sonntags,
feiertags 00:00 Uhr – 24:00 Uhr 10 Personen
Einsatzumfang: rd. 6.970 Stunden pro Monat.