Beschaffung einer Rahmenvereinbarung Beschaffung von Verbrauchsmaterialien der Firma Pacific Biosciences für die am CRTD betriebenen DNA-Sequenzierungsgeräte Sequel™ System; Anlagen 410486 und 410487
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Rahmenvereinbarung Beschaffung von Verbrauchsmaterialien der Firma Pacific Biosciences für die am CRTD betriebenen DNA-Sequenzierungsgeräte Sequel™ System; Anlagen 410486 und 410487
Beschaffung einer Rahmenvereinbarung Beschaffung von Verbrauchsmaterialien der Firma Pacific Biosciences für die am CRTD betriebenen DNA-Sequenzierungsgeräte Sequel™ System; Anlagen 410486 und 410487 für den Lieferzeitraum: 22.02.2023 - 31.12.2023
Beschaffung einer Rahmenvereinbarung Beschaffung von Verbrauchsmaterialien der Firma Pacific Biosciences für die am CRTD betriebenen DNA-Sequenzierungsgeräte Sequel™ System; Anlagen 410486 und 410487 für den Lieferzeitraum 22.02.2023 - 31.12.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Rahmenvereinbarung Beschaffung von Verbrauchsmaterialien der Firma Pacific Biosciences für die am CRTD betriebenen DNA-Sequenzierungsgeräte Sequel™ System; Anlagen 410486 und 410487
Ort: Willow Road Menlo Park
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).