10-31-22-357, BS Elmshorn, Beschaffung Active Boards, Demontage, Entsorgung, Lieferung und Montage Referenznummer der Bekanntmachung: 10-31-22-357

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

10-31-22-357, BS Elmshorn, Beschaffung Active Boards, Demontage, Entsorgung, Lieferung und Montage

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-31-22-357
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32322000 Multimediaausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Demontage von klassischen und digitalen Tafeln, sowie die Entsorgung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48813100 Elektronische Anzeigetafeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Digitalpaktes werden die bisherigen klassischen Kreidetafeln, Whiteboardtafeln sowie Kurzdistanzbeamer demontiert, entsorgt und durch moderne Active Boards ersetzt. Es werden sowohl 86 Zoll, wie auch 98 Zoll Geräte teilweise mit Tafelflügeln, manueller Höhenverstellung, elektrischer Höhenverstellung und teilweise mobil benötigt. Die Active Boards sollen, abgesehen von der Größe, aus derselben Modellreihe und technisch baugleich sein. Die Berufliche Schule Elmshorn möchte dieses Projekt in 2 Phasen umsetzen.1. Phase: min. 50 Prozent der Boards sollen in den Sommerferien 2023 (Schleswig-Holstein) montiert werden.2. Phase: die restlichen Boards werden im laufendem Schulbetrieb bis spätestens Ende Oktober 2023 installiert sein. Mit dieser Methode ist auch eine Anlieferung der Boards bis zu einer Menge von 22 Stück verbunden, da keine Lagerkapazität vor Ort vorhanden ist. Die Umrüstung betrifft die gesamte Schule am Standort 25337 Elmhorn, Langelohe 4, Steindamm 64 sowie die Außenstelle in 25373 Ellerhoop. Die Schule verfügt über 2 Vollgeschosse, 1 Kellergeschoss, sowie teilweise über ein drittes Geschoss. Ein Fahrstuhl ist leider nicht vorhanden. Die Active Boards sollen in der Regel vorne / mittig in den Klassenräumen montiert werden. Hierzu gibt es folgende Hinweise: Grundsätzlich sind massive Wände vorhanden, teilweise aber auch Leichtbauwände, wo ggf. Befestigungsverstärkungen verbaut werden müssen. Die Schule empfiehlt hierfür einen individuellen Ortstermin für die Bieter. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis und den beiligenden Vergabeunterlagen. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 005-008232
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023

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