10-31-22-357, BS Elmshorn, Beschaffung Active Boards, Demontage, Entsorgung, Lieferung und Montage Referenznummer der Bekanntmachung: 10-31-22-357
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-31-22-357, BS Elmshorn, Beschaffung Active Boards, Demontage, Entsorgung, Lieferung und Montage
Demontage von klassischen und digitalen Tafeln, sowie die Entsorgung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen des Digitalpaktes werden die bisherigen klassischen Kreidetafeln, Whiteboardtafeln sowie Kurzdistanzbeamer demontiert, entsorgt und durch moderne Active Boards ersetzt. Es werden sowohl 86 Zoll, wie auch 98 Zoll Geräte teilweise mit Tafelflügeln, manueller Höhenverstellung, elektrischer Höhenverstellung und teilweise mobil benötigt. Die Active Boards sollen, abgesehen von der Größe, aus derselben Modellreihe und technisch baugleich sein. Die Berufliche Schule Elmshorn möchte dieses Projekt in 2 Phasen umsetzen.1. Phase: min. 50 Prozent der Boards sollen in den Sommerferien 2023 (Schleswig-Holstein) montiert werden.2. Phase: die restlichen Boards werden im laufendem Schulbetrieb bis spätestens Ende Oktober 2023 installiert sein. Mit dieser Methode ist auch eine Anlieferung der Boards bis zu einer Menge von 22 Stück verbunden, da keine Lagerkapazität vor Ort vorhanden ist. Die Umrüstung betrifft die gesamte Schule am Standort 25337 Elmhorn, Langelohe 4, Steindamm 64 sowie die Außenstelle in 25373 Ellerhoop. Die Schule verfügt über 2 Vollgeschosse, 1 Kellergeschoss, sowie teilweise über ein drittes Geschoss. Ein Fahrstuhl ist leider nicht vorhanden. Die Active Boards sollen in der Regel vorne / mittig in den Klassenräumen montiert werden. Hierzu gibt es folgende Hinweise: Grundsätzlich sind massive Wände vorhanden, teilweise aber auch Leichtbauwände, wo ggf. Befestigungsverstärkungen verbaut werden müssen. Die Schule empfiehlt hierfür einen individuellen Ortstermin für die Bieter. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis und den beiligenden Vergabeunterlagen. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).