Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftung.sorben.com
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Für das "Sorbische Wissensforum am Lauenareal" in Bautzen sollen mit Fördermitteln aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen Bestandgebäude saniert und umgebaut sowie durch Neubauten ergänzt werden. Neben den Räumlichkeiten für das Sorbische Institut samt Sorbischem Kulturarchiv und Sorbischer Zentralbibliothek und das Sorbische Museum samt Dauer- und Sonderausstellungsflächen sowie Trachtendepot soll die Unterbringung eines Konferenzsaales und weiterer öffentlicher sorbischer Angebote insbesondere für Kinder und Jugendliche erfolgen.
Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die als erforderlichen Bedarf 8.400 m² BGF und Kosten von ca. 45 Mio. € (I/22) benennt. Den Teilnehmern muss die Einhaltung der Kostenobergrenze als unbedingtes Projektziel bewusst sein. Sie verpflichten sich, im Laufe der Projektdurchführung geeignete Maßnahmen im Projekt umzusetzen, damit dieses Projektziel eingehalten werden kann..
Zeitplan: Architektenwettbewerb und Planung bis LP 3 bis IV/2023
1. BA: Baubeginn 2024, Baufertigstellung 12/2026
2. BA: Baubeginn 2027, Baufertigstellung 06/2029
Bauherr und Fördermittelempfänger ist die Stiftung für das sorbische Volk. Diese verfügt über keine Bauverwaltung und benötigt deshalb für die Projektleitung und die Projektsteuerung die hier ausgeschriebene fachliche Unterstützung.
Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Bautzen
Leistungen der Projektleitung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ Nr. 9 vom März 2020.
Der Auftraggeber wird im Sinne der notwendigen gegenseitigen Kontrolle der künftigen Auftragnehmer im Los 1 Projektleitung und im Los 2 Projektsteuerung die beiden Lose getrennt vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis zur Leitung und Steuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Leitung und Steuerung des gesamten Planungs- und Bauprozesses bis zur Erstellung und Abgabe des Mittelverwendungsnachweises.
Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leitung und Steuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen der Projektleitung sollen im Januar 2023 beginnen und werden voraussichtlich bis Dezember 2029 benötigt.
Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Bautzen
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ Nr. 9 vom März 2020.
Der Auftraggeber wird im Sinne der notwendigen gegenseitigen Kontrolle der künftigen Auftragnehmer im Los 1 Projektleitung und im Los 2 Projektsteuerung die beiden Lose getrennt vergeben, jeder Bewerber kann sich daher nur für eines der beiden Lose bewerben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis zur Projektsteuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Leitung und Steuerung des gesamten Planungs- und Bauprozesses bis zur Erstellung und Abgabe des Mittelverwendungsnachweises.
Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Projektsteuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen der Projektsteuerung sollen im April 2023 beginnen und werden voraussichtlich bis Dezember 2029 benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Projektleitung Projektsteuerung Freitag, 14. Oktober 2022
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Montag, 14. November 2022
Auswertung Stufe 1 Montag, 21. November 2022
Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Projektleitung Montag, 21. November 2022
Erstangebot einreichen Projektleitung Montag, 12. Dezember 2022
Vergabeverhandlung Projektleitung Donnerstag, 15. Dezember 2022
finales Angebot einreichen Projektleitung Mittwoch, 21. Dezember 2022
Information über beabsichtigte Vergabe Projektleitung am Donnerstag, 22. Dezember 2022
frühestmögliche Beauftragung Projektleitung Montag, 2. Januar 2023
Erstangebote Projektsteuerung einreichen Montag, 30. Januar 2023
Vergabeverhandlung Projektsteuerung Donnerstag, 2. Februar 2023
finales Angebot einreichen Projektsteuerung Mittwoch, 8. Februar 2023
Information über beabsichtigte Vergabe Projektsteuerung Donnerstag, 9. Februar 2023
frühestmögliche Beauftragung Projektsteuerung Montag, 20. Februar 2023
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.