WHZ, Camp. Innenstadt, Hochtechnologiezentrum, Neubau, 20O90233-11 Referenznummer der Bekanntmachung: 20O90233
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHZ, Camp. Innenstadt, Hochtechnologiezentrum, Neubau, 20O90233-11
WHZ, Camp. Innenstadt, Hochtechnologiezentrum, Neubau
Sanitärinstallation
563/201666
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
WHZ, Camp. Innenstadt, Hochtechnologiezentrum, Neubau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wlkau-Haßlau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sanitärinstallation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilkau-Haßlau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08112
Land: Deutschland
Während der Bauphase sind Schäden aus unabwendbaren Umständen an den Leistungen des Auftragnehmers durch Nisten und Begleiterscheinungen Taubenschlag entstanden. Im Rahmen der Fortführung der Bauleistungen sind diese Schäden zwingend zu beseitigen, da sonst mit erheblichen Mängeln während der Gewährleistung zu rechnen ist. Der AN hatte rechtzeitig Bedenken angemeldet. Die Nachtragsleistungen enthalten die Reinigung und Beseitigung der Schäden durch Taubenkot sowie die Reparatur und Austausch von angegriffenen Isolierungen. Diese Leistungen lassen sich aus gewährleistungstechnischen Gründen nicht von der Hauptleistung trennen.
Während der Bauphase sind Schäden aus unabwendbaren Umständen an den Leistungen des Auftragnehmers durch Nisten und Begleiterscheinungen Taubenschlag entstanden. Im Rahmen der Fortführung der Bauleistungen sind diese Schäden zwingend zu beseitigen, da sonst mit erheblichen Mängeln während der Gewährleistung zu rechnen ist. Der AN hatte rechtzeitig Bedenken angemeldet. Die Nachtragsleistungen enthalten die Reinigung und Beseitigung der Schäden durch Taubenkot sowie die Reparatur und Austausch von angegriffenen Isolierungen. Diese Leistungen lassen sich aus gewährleistungstechnischen Gründen nicht von der Hauptleistung trennen.