Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen / Erzgeb. Referenznummer der Bekanntmachung: V 03/2023

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neukirchen-erzgebirge.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2712181/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen / Erzgeb.

Referenznummer der Bekanntmachung: V 03/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111290 Grundlegende Arbeiten für die Gas- und Wasserversorgung
45233120 Straßenbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Neukirchen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen; Kanal-, Rohr- und Tiefbauarbeiten; bestimmende Bauteile: ca 875 m² Asphaltaufbruch, ca. 20500 m³ Erdstoffbewegung, ca. 108 m Stahlbetonrohr DN 300, ca. 111 m Stahlbetonrohr DN 400, ca. 201 m Stahlbetonrohr DN 600, ca. 92 m Stahlbetonrohr DN 700, ca. 1100 m Stahlbetonrohr DN 800, ca. 48 m Stahlbetonrohr DN 1200, ca. 18 m GGG-Rohr DN 800, ca. 210 m PP-Rohr SN16 DN/OD 200, ca. 176 m PP-Rohr SN16 DN/OD 160, ca. 5 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 1000, ca. 14 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 1200, ca. 1 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 1500, ca. 2 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 2000, ca. 1 St. Sonderschachtbauwerk, ca. 970 m Abwasserdruckleitung PE 100 63x5,8 SDR 11, 2 St. Druckrohrbelüftungsanlage, ca. 860 m Trinkwasserleitung PE100 RC 180x16,4 SDR 11, ca. 35 St. Straßenabläufe PP 500x500, ca. 160 m Hohlbordrinne Polymerbeton, ca. 1185 m Rundbord Granit, ca. 410 m A5 Bord Granit, ca. 650 m B6 Bord Granit, ca. 1200 m³ Frostschutzschutzschicht, ca. 5200 m² Asphalttragschicht 26 cm, ca. 620 m² Asphalttragschicht 14 cm, ca. 7900 m² Asphaltbinderchicht 8 cm, ca. 7900 m² Asphaltbetondeckschicht 4 cm, ca. 2500 m bit. Fuge herstellen, ca. 1070 m² Betonpflaster, ca. 450 m Kabalgraben

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/05/2023
Ende: 28/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1: Zum nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berifsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen. Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis der erlaubten Berufsausübung ihres Herkunftslandes vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise, Angaben bzw. Unterlagen sind mit dem Angebote einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine einheitliche Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Weiterhin sind folgende Nachweise einzureichen: Nachweis DVGW-GW 301 Gruppe W3 für Trinkwasserleitungsbau oder gleichwertig, Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Gruppe AK 2+I+D oder gleichwertig (siehe Beiblatt 212 Pk.9)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/03/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77,09221 Neukirchen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Untenehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber derm Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeben gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023

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