Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen / Erzgeb. Referenznummer der Bekanntmachung: V 03/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neukirchen-erzgebirge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen / Erzgeb.
Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen
Neukirchen, DE
Innere Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes Süd-West in Neukirchen; Kanal-, Rohr- und Tiefbauarbeiten; bestimmende Bauteile: ca 875 m² Asphaltaufbruch, ca. 20500 m³ Erdstoffbewegung, ca. 108 m Stahlbetonrohr DN 300, ca. 111 m Stahlbetonrohr DN 400, ca. 201 m Stahlbetonrohr DN 600, ca. 92 m Stahlbetonrohr DN 700, ca. 1100 m Stahlbetonrohr DN 800, ca. 48 m Stahlbetonrohr DN 1200, ca. 18 m GGG-Rohr DN 800, ca. 210 m PP-Rohr SN16 DN/OD 200, ca. 176 m PP-Rohr SN16 DN/OD 160, ca. 5 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 1000, ca. 14 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 1200, ca. 1 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 1500, ca. 2 St. Kanalschacht Stahlbeton DN 2000, ca. 1 St. Sonderschachtbauwerk, ca. 970 m Abwasserdruckleitung PE 100 63x5,8 SDR 11, 2 St. Druckrohrbelüftungsanlage, ca. 860 m Trinkwasserleitung PE100 RC 180x16,4 SDR 11, ca. 35 St. Straßenabläufe PP 500x500, ca. 160 m Hohlbordrinne Polymerbeton, ca. 1185 m Rundbord Granit, ca. 410 m A5 Bord Granit, ca. 650 m B6 Bord Granit, ca. 1200 m³ Frostschutzschutzschicht, ca. 5200 m² Asphalttragschicht 26 cm, ca. 620 m² Asphalttragschicht 14 cm, ca. 7900 m² Asphaltbinderchicht 8 cm, ca. 7900 m² Asphaltbetondeckschicht 4 cm, ca. 2500 m bit. Fuge herstellen, ca. 1070 m² Betonpflaster, ca. 450 m Kabalgraben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1: Zum nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berifsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen. Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis der erlaubten Berufsausübung ihres Herkunftslandes vor.
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Folgende Nachweise, Angaben bzw. Unterlagen sind mit dem Angebote einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine einheitliche Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Weiterhin sind folgende Nachweise einzureichen: Nachweis DVGW-GW 301 Gruppe W3 für Trinkwasserleitungsbau oder gleichwertig, Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Gruppe AK 2+I+D oder gleichwertig (siehe Beiblatt 212 Pk.9)
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77,09221 Neukirchen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Untenehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber derm Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeben gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.