Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil „Neubau Grundschule West mit Sporthalle“

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brunsbuettel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil „Neubau Grundschule West mit Sporthalle“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Brunsbüttel plant den Neubau der Grundschule West als 2-zügige Schule für 180 Schüler*innen, mit Ganztagsangebot sowie einer Einfeld-Sporthalle. Der Neubau soll an dem Standort Süderstraße 5 errichtet werden. Die vorgesehene Fläche ist derzeit noch durch die Evangelische Kindertagesstätte Jakobus sowie eine alte, nicht mehr zeitgemäße Einfeld-Sporthalle bestanden. Diese Nutzungen müssen für die Neubebauung zurückgebaut werden. Der Rückbau kann voraussichtlich im Jahr 2024 durchgeführt werden.

Für das Projekt Grundschule West soll durch einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb die beste Lösung gefunden werden, die nach ihrer Verwirklichung zu einem modernen Schulangebot und einer städtebaulichen Qualitätsverbesserung führt.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorentwurf für den Neubau einer zweizügigen Grundschule (Ganztag) für bis zu 180 Kinder mit einer neuen Einfeld-Sporthalle. Diese muss den Anforderungen an eine moderne Sporthalle gemäß DIN 18032 entsprechen.

Es ist das Ziel der Stadt, dass für die neue Schule ein hochwertiges Raumkonzept entsteht, das allen Interessen der Nutzergruppen gerecht wird. Wichtig ist, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag durch optimale Grundvoraussetzungen erfüllt werden kann. Aus diesem Grund wird besonderer Wert auf die Funktionalität der Räumlichkeiten und deren Aneignung durch die jungen Nutzer*innen gelegt.

Neben dem eigentlichen Vorentwurf der Grundschule und der Einfeld-Sporthalle wird von den Verfassenden auch ein Vorentwurf des Außengeländes erwartet. Dieses ist vollständig barrierefrei zu errichten. Es ist darauf zu achten, dass der ortsbildprägende Gehölzbestand möglichst erhalten wird. Neben seiner ökologischen Funktion hat dieser zur bestehenden Wohnbebauung auch einen abschirmenden Charakter.

Die Fläche des jetzt als Sportplatz genutzten Flurstückes steht als Schulhoffläche zur Verfügung. Eine Überbauung ist aber nicht möglich.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die vorgegebenen, auf der Internetplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen verwendet. Vom Auswahlgremium wird eine beschränkte Anzahl von bis zu 10 Arbeitsgemeinschaften (8 in der Kategorie "Erfahrene Büros" und 2 in der Kategorie "Junge Büros") für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.

Fachliches Kriterium für die Auswahl der Teilnehmenden am Wettbewerb stellen die Referenzprojekte der Bewerber*innen dar. Sie sollen eine angemessene, gestalterisch hochwertige und realisierbare Lösung der Aufgabenstellung erwarten lassen.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen wird von dem Auswahlgremium anhand folgender Kriterien erfolgen:

- 2-fach: Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Schulbauten und Sporthallen oder vergleichbaren Bauaufgaben (0-5 Pkt.)

- 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässigen natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind (vgl. Auslobung Teil A, Ziffer 5).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:

Formalleistungen

• Leistungs- und Programmerfüllung

• Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Architektur und Städtebau

• Grundidee und Gesamtkonzept mit Einbindung in die Umgebung

• Gestalterische Qualität der Baukörper, Innenräume, Fassaden

• Gestalterische Qualität der Außenräume und Freiraumplanung

• Maßstäblichkeit und Ortsangemessenheit

Funktionen

• Gesamtorganisation, Nutzung, Verknüpfung

• Zuordnung und Flächenbewirtschaftung

• Erfüllung der funktionalen Anforderungen

• Barrierefreiheit und behindertengerechtes Bauen

• Kindgerechtes Bauen

• Kindgerechte Freiraumgestaltung

Wirtschaftlichkeit

• Baulicher Aufwand und Auswirkungen auf die Gebäudebewirtschaftung

• Ökologische Aspekte, energetische Aspekte und Nachhaltigkeit

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/04/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme beträgt 97.000 € (netto, zuzüglich geltender MwSt) und setzt sich aus den Aufwandsentschädigungen und den Preissummen zusammen.

Die Aufwandsentschädigung beträgt, bei Abgabe vollständiger Wettbewerbsbeiträge 5.000 € netto je Teilnehmer*in. Sollten weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Aufwandsentschädigungen bestimmte Summe von insgesamt 50.000 € auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen aufgeteilt.

Als Preissummen werden 47.000 € ausgelobt und wie folgt aufgeteilt:

1. Preis 23.500 €

2. Preis 14.100 €

3. Preis 9.400 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Aufwandsentschädigungen und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Das Bearbeitungshonorar beträgt 10 x je 5.000,--€. Sofern weniger als zehn Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Bearbeitungshonorare bestimmte Summe von insgesamt 50.000,-- € auf die jeweilige Anzahl der Teilnehmer-Teams aufgeteilt.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Marie-Luise Zastrow
Astrid Gasse
Dirk Landwehr
Birte Welling-Volquardsen
Ulrike Lilja
Georg Waiblinger
Tarkan Savasogan
Jens Harbeck
Michael Wamser
Erika Shishido-Lohmann
Roswitha Rickert
Simon Tubbesing

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

EU-Bekanntmachung ab 28.02.2023

Freischaltung Teilnehmerbereich auf https://wettbewerbe.archi-stadt.de ab 01.03.2023

Anmeldungs/Bewerbungsverfahren bis 09.04.2023

Auswahlgremium 27.04.2023

Rückfragenforum (schriftlich zur Auslobung) bis 01.05.2023

Ortsbesichtigung und Rückfragenkolloquium optional 24.05.2023

Abgabe der Arbeiten 31.07.2023

Preisgerichtssitzung 13.09.2023

Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien den/die Sieger*in oder einen der weiteren Preisträger*innen mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe zu beauftragen,

- soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Zustimmung des Bauausschusses und der Ratsversammlung)

- soweit die Verfasser*innen, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen ge-währleisten

- soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leis-tungsphasen Nr. 1-4, gem. § 34 und § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung kann in mehreren Abschnitten erfolgen:

Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eig-nungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

Verhandlungsverfahren

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.

Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.

Die mit dem Bewerbungsbogen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs abgefragten Angaben, gelten auch als Eignungskriterien gem. § 70 VgV für das Verhand-lungsverfahren.

Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.

Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023

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