Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil „Neubau Grundschule West mit Sporthalle“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brunsbuettel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil „Neubau Grundschule West mit Sporthalle“
Die Stadt Brunsbüttel plant den Neubau der Grundschule West als 2-zügige Schule für 180 Schüler*innen, mit Ganztagsangebot sowie einer Einfeld-Sporthalle. Der Neubau soll an dem Standort Süderstraße 5 errichtet werden. Die vorgesehene Fläche ist derzeit noch durch die Evangelische Kindertagesstätte Jakobus sowie eine alte, nicht mehr zeitgemäße Einfeld-Sporthalle bestanden. Diese Nutzungen müssen für die Neubebauung zurückgebaut werden. Der Rückbau kann voraussichtlich im Jahr 2024 durchgeführt werden.
Für das Projekt Grundschule West soll durch einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb die beste Lösung gefunden werden, die nach ihrer Verwirklichung zu einem modernen Schulangebot und einer städtebaulichen Qualitätsverbesserung führt.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorentwurf für den Neubau einer zweizügigen Grundschule (Ganztag) für bis zu 180 Kinder mit einer neuen Einfeld-Sporthalle. Diese muss den Anforderungen an eine moderne Sporthalle gemäß DIN 18032 entsprechen.
Es ist das Ziel der Stadt, dass für die neue Schule ein hochwertiges Raumkonzept entsteht, das allen Interessen der Nutzergruppen gerecht wird. Wichtig ist, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag durch optimale Grundvoraussetzungen erfüllt werden kann. Aus diesem Grund wird besonderer Wert auf die Funktionalität der Räumlichkeiten und deren Aneignung durch die jungen Nutzer*innen gelegt.
Neben dem eigentlichen Vorentwurf der Grundschule und der Einfeld-Sporthalle wird von den Verfassenden auch ein Vorentwurf des Außengeländes erwartet. Dieses ist vollständig barrierefrei zu errichten. Es ist darauf zu achten, dass der ortsbildprägende Gehölzbestand möglichst erhalten wird. Neben seiner ökologischen Funktion hat dieser zur bestehenden Wohnbebauung auch einen abschirmenden Charakter.
Die Fläche des jetzt als Sportplatz genutzten Flurstückes steht als Schulhoffläche zur Verfügung. Eine Überbauung ist aber nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die vorgegebenen, auf der Internetplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen verwendet. Vom Auswahlgremium wird eine beschränkte Anzahl von bis zu 10 Arbeitsgemeinschaften (8 in der Kategorie "Erfahrene Büros" und 2 in der Kategorie "Junge Büros") für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Fachliches Kriterium für die Auswahl der Teilnehmenden am Wettbewerb stellen die Referenzprojekte der Bewerber*innen dar. Sie sollen eine angemessene, gestalterisch hochwertige und realisierbare Lösung der Aufgabenstellung erwarten lassen.
Die Auswahl der Teilnehmer*innen wird von dem Auswahlgremium anhand folgender Kriterien erfolgen:
- 2-fach: Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Schulbauten und Sporthallen oder vergleichbaren Bauaufgaben (0-5 Pkt.)
- 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.)
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässigen natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind (vgl. Auslobung Teil A, Ziffer 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistungen
• Leistungs- und Programmerfüllung
• Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Architektur und Städtebau
• Grundidee und Gesamtkonzept mit Einbindung in die Umgebung
• Gestalterische Qualität der Baukörper, Innenräume, Fassaden
• Gestalterische Qualität der Außenräume und Freiraumplanung
• Maßstäblichkeit und Ortsangemessenheit
Funktionen
• Gesamtorganisation, Nutzung, Verknüpfung
• Zuordnung und Flächenbewirtschaftung
• Erfüllung der funktionalen Anforderungen
• Barrierefreiheit und behindertengerechtes Bauen
• Kindgerechtes Bauen
• Kindgerechte Freiraumgestaltung
Wirtschaftlichkeit
• Baulicher Aufwand und Auswirkungen auf die Gebäudebewirtschaftung
• Ökologische Aspekte, energetische Aspekte und Nachhaltigkeit
Die Wettbewerbssumme beträgt 97.000 € (netto, zuzüglich geltender MwSt) und setzt sich aus den Aufwandsentschädigungen und den Preissummen zusammen.
Die Aufwandsentschädigung beträgt, bei Abgabe vollständiger Wettbewerbsbeiträge 5.000 € netto je Teilnehmer*in. Sollten weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Aufwandsentschädigungen bestimmte Summe von insgesamt 50.000 € auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen aufgeteilt.
Als Preissummen werden 47.000 € ausgelobt und wie folgt aufgeteilt:
1. Preis 23.500 €
2. Preis 14.100 €
3. Preis 9.400 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Aufwandsentschädigungen und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das Bearbeitungshonorar beträgt 10 x je 5.000,--€. Sofern weniger als zehn Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Bearbeitungshonorare bestimmte Summe von insgesamt 50.000,-- € auf die jeweilige Anzahl der Teilnehmer-Teams aufgeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
EU-Bekanntmachung ab 28.02.2023
Freischaltung Teilnehmerbereich auf https://wettbewerbe.archi-stadt.de ab 01.03.2023
Anmeldungs/Bewerbungsverfahren bis 09.04.2023
Auswahlgremium 27.04.2023
Rückfragenforum (schriftlich zur Auslobung) bis 01.05.2023
Ortsbesichtigung und Rückfragenkolloquium optional 24.05.2023
Abgabe der Arbeiten 31.07.2023
Preisgerichtssitzung 13.09.2023
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien den/die Sieger*in oder einen der weiteren Preisträger*innen mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe zu beauftragen,
- soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Zustimmung des Bauausschusses und der Ratsversammlung)
- soweit die Verfasser*innen, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen ge-währleisten
- soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leis-tungsphasen Nr. 1-4, gem. § 34 und § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung kann in mehreren Abschnitten erfolgen:
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eig-nungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Verhandlungsverfahren
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.
Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.
Die mit dem Bewerbungsbogen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs abgefragten Angaben, gelten auch als Eignungskriterien gem. § 70 VgV für das Verhand-lungsverfahren.
Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de